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Hundeanmeldung in Hennigsdorf: Alle Facts zur neuen Verordnung!

NAG/NAG Redaktion – In Hennigsdorf gilt seit dem 1. Juli eine neue Verordnung zur Hundehaltung: Alle Hunde müssen nun beim städtischen Ordnungsamt registriert werden! Diese entscheidende Änderung hebt die bisherige Rasseliste auf, sodass jetzt unabhängig von Rasse oder Größe jeder Vierbeiner angemeldet werden muss, informierte Monique Meyer, Fachbereichsleiterin Bürgerdienste. Zuvor hatte die Registrierung nur für Hunde ab einer bestimmten Größe oder Gewichtspflicht gegolten.

Die Online-Registrierung ist unter www.hennigsdorf.de/hundehaltung möglich. Um den Prozess für bereits angemeldete Hunde zu erleichtern, können Halter die Übertragung der Daten zwischen den Behörden zustimmen. Zudem müssen alle Hunde jetzt spätestens nach der achten Lebenswoche mit einem Mikrochip ausgestattet sein. Wer seinen Hund als gefährlich einstufen möchte, muss dies nun anhand des Verhaltens und nicht mehr nach Rasse, Größe oder Gewicht tun. Damit wird das Hundeverhalten zu einem entscheidenden Faktor für die Klassifizierung! Die umfangreichen Änderungen in der Hundesteuersatzung sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Für weitere Informationen zur Hunderegistrierung in Hennigsdorf können Sie die Artikel auf www.maz-online.de nachlesen.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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