Die Silvestervorfreude ist für viele Feuerwerksliebhaber groß, doch das Zünden von Böllern vor dem 31. Dezember kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält und beispielsweise schon in den Tagen vor dem Jahreswechsel Knaller der Kategorie 2, auch bekannt als „Kleinfeuerwerk“, zündet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Während in NRW und Hamburg die Strafen unterschiedlich geregelt sind, handelt Brandenburg in der Regel mit milderen Strafen, die zwischen 25 und 100 Euro liegen, wie die Informationen von Berlin Live verdeutlichen.
Strikte Regelungen für Feuerwerksfans
Die Gesetzgebung ist klar: Nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1, die für Kinder ab 12 Jahren zugelassen sind, können ganzjährig erworben werden. Wer jedoch mit nicht zertifizierten Feuerraketen, sogenannten „Polen-Böllern“, erwischt wird, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Hier droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In den Bundesländern NRW und Brandenburg sind die Strafen für das Zünden solcher Feuerwerkskörper nicht festgelegt, jedoch können die Ordnungsbehörden dennoch eingreifen, wie bussgeldkatalog.org anmerkt.
Besonders nach Silvester werden viele Feuerwerksfreunde auf die Pflichten und Verbote hingewiesen, die es zu beachten gilt. Wer die Regelungen ignoriert, muss mit unangenehmen Konsequenzen und erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Feuerwerksliebhaber frühzeitig über die geltenden Vorschriften in ihrem Bundesland informieren und den Verkauf von pyrotechnischen Erzeugnissen verantwortungsbewusst nutzen.