In einer wegweisenden Sitzung hat der Berliner Senat am 17. Dezember 2024 einen entscheidenden Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform in erster Lesung beschlossen. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das bisherige Zuständigkeitsrecht durch ein neues Landesorganisationsgesetz zu ersetzen, welches klare Zuständigkeiten und eine verbesserte Steuerung der Stadtverwaltung anstrebt. Mit der Reform sollen die Bezirke gestärkt werden, um ihre Aufgaben für die Bürger und die Wirtschaft effektiver zu erfüllen, berichtete berlin.de. Ziel ist es, eine transparente und einheitliche Verwaltung zu schaffen, die die Kommunikation zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken fördert.
Verfassungsänderungen als Teil der Reform
Zusätzlich zu den neuen Regelungen plant der Senat mehrere Verfassungsänderungen. Unter anderem sollen die Formulierungen zum Eingriffsrecht des Senats in die bezirklichen Aufgaben präzisiert werden, um sicherzustellen, dass bezirkliche Expertise bereits früh in die Erstellung von Senatsvorlagen einfließt. Die geplanten Änderungen verfolgen das Ziel, die Verwaltungsabläufe transparenter und effizienter zu gestalten und legen einen Fokus auf das Konnexitätsprinzip. Dieses Prinzip soll gewährleisten, dass neue Aufgaben, die den Bezirken übertragen werden, auch mit den notwendigen Ressourcen versehen werden, wie wikipedia.de beschreibt.
Um den Gesetzentwurf weiter voranzubringen, wird dieser nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt. In der nächsten Phase steht die zweite Senatsbefassung an, bevor die Gesetzentwürfe dem Abgeordnetenhaus zur endgültigen Beschlussfassung zugeleitet werden. Der Regierende Bürgermeister strebt eine umfassende Zustimmung an, um nicht nur die notwendige verfassungsändernde Mehrheit zu sichern, sondern auch eine nachhaltige Akzeptanz für die beabsichtigten Neuregelungen während der laufenden Legislaturperiode zu gewährleisten.