Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können ab sofort finanzielle Mittel für sozialpädagogische Ferienmaßnahmen (Ferienlager, Gruppenfahrten und wohnortnahe Maßnahmen) mit Lichtenberger Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2024 beantragen.
Anträge für die Winterferien (05.02.-10.02.24), Osterferien (25.03.-05.04.24), Sommerferien (18.07.-30.08.24) und Herbstferien (21.10.-02.11.24) können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 01. Dezember 2023.
Der Förderzuschuss für Fahrten beträgt maximal 47,00 Euro pro Tag und Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer. Für wohnortnahe Ferienmaßnahmen wird ein Zuschuss von 15,00 Euro pro Tag und Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer gewährt.
Anträge sind zu senden an:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, 10360 Berlin Abteilung Jugend, JugFS2 JF5
oder direkt an
Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin.
Antragsformulare und Informationen zu Förderkriterien sind unter Telefon (030) 90296-5154 oder E-Mail erhältlich.
Eine Antragsberatung nach Absprache ist möglich.
Die Antragsstellung und Bearbeitung steht unter dem Vorbehalt des noch nicht beschlossenen Haushaltsplanes für das Jahr 2024.
Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Jugend
Monika Kauffmann-Blüher
Telefon: (030) 09296-5154
E-Mail
Gemäß einem Bericht von www.berlin.de, können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe in Lichtenberg ab sofort finanzielle Mittel für sozialpädagogische Ferienmaßnahmen im Jahr 2024 beantragen. Die Antragsfrist endet am 01. Dezember 2023. Die Maßnahmen können in den Winterferien, Osterferien, Sommerferien und Herbstferien stattfinden.
Der Förderzuschuss für Fahrten beträgt maximal 47,00 Euro pro Tag und Teilnehmer, während für wohnortnahe Ferienmaßnahmen ein Zuschuss von 15,00 Euro pro Tag und Teilnehmer gewährt wird. Anträge können entweder per Post an das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin oder direkt an die Große-Leege-Straße in Berlin gesendet werden.
Interessierte können unter der Telefonnummer (030) 90296-5154 oder per E-Mail weitere Informationen zu den Antragsformularen und Förderkriterien erhalten. Eine Antragsberatung kann nach Absprache vereinbart werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Antragsstellung und Bearbeitung vom Haushaltsplan für das Jahr 2024 abhängig ist.