Justizsenatorin Felor Badenberg beauftragte eine juristische Überprüfung, deren Ergebnis deutliche Kritik an der Justiz in Brandenburg zeigt. Experten aus Berlin monieren, dass die Einstufung der Gruppierung „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung kaum rechtlich haltbar sei und nicht überzeugend wirke. Der interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, betont zunächst, dass die Definition einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs sehr offen formuliert sei. Theoretisch könnte sie auch auf Protestgruppen angewendet werden, die nur geringfügige Straftaten begehen.
Allerdings wird im Vermerk argumentiert, dass der Tatbestand aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit auf Vereinigungen begrenzt werden solle, die eine erhebliche Gefahr darstellen. Als Beispiele werden Rauschgifthändlerringe oder gewalttätige Neonazigruppen wie „Sturm 34“ genannt. Die „Letzte Generation“ passe laut den Berliner Fachleuten nicht in diese Reihe.
Die Kritik der Berliner Justizbeamten an der Einstufung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung erfolgt vor dem Hintergrund der Diskussion um polizeiliche Maßnahmen gegen die Gruppierung. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München bezeichnet die „Letzte Generation“ mittlerweile als kriminelle Vereinigung. Die Berliner Fachleute sehen jedoch die rechtliche Grundlage dafür als nicht ausreichend gegeben an.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Einschätzung Auswirkungen auf den Umgang mit der „Letzten Generation“ haben wird und ob die Kritik der Berliner Justizbeamten Konsequenzen nach sich ziehen wird. In jedem Fall zeigt diese Überprüfung die unterschiedlichen Herangehensweisen und Auffassungen der Justizbehörden in den verschiedenen Bundesländern.