Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Bussonderfahrstreifen auf der Straße Unter den Linden bestehen bleibt. Diese Entscheidung, die am 14. März 2025 erging, betont die Rechtmäßigkeit der vom Senat angestrebten Verkehrsregeln, die im Rahmen einer Neuregelung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2024 eingeführt wurden. Diese Regelung erlaubt die Einrichtung von Sonderfahrstreifen für Linienbusse, um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken und die Pünktlichkeit der Busse zu gewährleisten, wie [Berlin Live](https://www.berlin-live.de/berlin/verkehr/bvg-berlin-gericht-bus-urteil-fahrgaeste-sinne-id403910.html) berichtet.
Im Kontext dieser Entscheidung hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im März 2023 die Fahrbahn auf der Unter den Linden neu aufgeteilt. Dabei wurde ein Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr entfernt, um Platz für einen neuen Radweg und den Bussonderfahrstreifen zu schaffen. Der Antragsteller hatte argumentiert, dass die Kfz-Fahrzeuge auf der nun einzigen verbliebenen Spur stauten, während der Bussonderfahrstreifen größtenteils ungenutzt blieb. Dennoch wies die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts den Eilantrag ab und betonte, dass alle Voraussetzungen für die Einrichtung des Bussonderfahrstreifens erfüllt seien, unter anderem die Verbesserung des Umweltschutzes und die Verkehrssicherheit.
Öffentlicher Personenverkehr in Berlin
Berlin hat sich mit dem Mobilitätsgesetz klare Ziele gesetzt, um den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Der Bus und die Bahn werden hier bereits für mehr als jeden vierten Weg genutzt, was die Stadt zur führenden deutschen Stadt im öffentlichen Nahverkehr macht. Die Senatsverwaltung hat angekündigt, dass bis spätestens 2030 alle Dieselbusse durch E-Busse ersetzt und der gesamte ÖPNV vollständig elektrifiziert werden soll. Zudem wurden die Ticketpreise für diverse Nutzergruppen gesenkt, wobei Schüler sogar kostenlos fahren können, wie die Informationen von [Berlin.de](https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/ausbau/) darstellen.
Eine Investition von über 28 Milliarden Euro bis 2035 ist als Teil des Nahverkehrsplans (NVP) vorgesehen, der die Grundlage für ein modernes und leistungsfähiges ÖPNV-Angebot in Berlin darstellt. Dies stellt die größte Investition in der Geschichte des Berliner öffentliche Nahverkehrs dar. Dabei spielt die S-Bahn eine zentrale Rolle für lange Strecken und es sind neue und modernisierte Bahnhöfe sowie bis zu 180 Kilometer neuer Strecken geplant.
Langfristige Perspektiven und Herausforderungen
Das Projekt i2030 zielt darauf ab, die Infrastruktur zwischen Berlin und Brandenburg zu verbessern, wo täglich über 300.000 Pendler unterwegs sind. Die neuen Verkehrsrichtlinien und Ausbaupläne unterstützen nicht nur eine bessere Verkehrsanbindung, sondern auch eine Reduzierung der CO2-Emissionen. Diese Maßnahmen sind essentiell für eine umweltbewusste Innovationsstrategie und eine Steigerung der Lebensqualität in der Stadt.
Insgesamt zeigt die bestätigte Entscheidung des Verwaltungsgerichts für den Bussonderfahrstreifen nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für den ÖPNV in Berlin auf, sondern verdeutlicht auch die fortschrittlichen Ansätze der Stadt, den Verkehr nachhaltiger und effektiver zu gestalten. Gegen diesen Beschluss kann jedoch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, was weiteren Diskurs und mögliche Anpassungen auf politischer Ebene nach sich ziehen könnte.