Ein Streit entbrennt in Berlin: Wer trägt die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen von Union Berlin und Hertha BSC? Die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hat klar gemacht, dass die Hauptstadt trotz eines kürzlich ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiterhin die Ausgaben selbst übernehmen wird. Dies kommt zur Überraschung vieler, da die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Kostenbeteiligung der Clubs fordert und die Entscheidung Sprangers als „nicht nachvollziehbar“ kritisiert. Laut dem GdP-Landesvorsitzenden Stephan Weh sei es fahrlässig, die Vereine nicht zur Verantwortung zu ziehen, da die Innenministerin damit die Gesundheit der Polizei gefährde.
Rechtliche Grundlagen für die Kostenbeteiligung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine finanzielle Beteiligung der Vereine an den Polizeikosten rechtlich zulässig ist. Der Streit um diese Regelung hat seinen Ursprung in einem ähnlichen Fall in Bremen, wo die DFL bereits 2015 wegen hoher Polizeikosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung gestellt wurde. Diese Erkenntnis hat weitreichende Konsequenzen nicht nur für Fußballspiele, sondern möglicherweise auch für andere kommerzielle Veranstaltungen mit ähnlichem Eskalationspotenzial, wie [Moz.de](https://www.moz.de/nachrichten/regionalsport/polizei-beim-fussball-streit-um-kostenbeteiligung-von-union-berlin-und-hertha-bsc-77786585.html) berichtet.
Die Diskussion über eine Kostenbeteiligung wird unter anderem von Enttäuschungen seitens Hertha BSC begleitet, die die Entscheidung des Gerichts kritisch betrachten. Während die DFL in ihrem Versuch, eine grundsätzliche Kostenregelung zu kippen, gescheitert ist, bleibt abzuwarten, ob die Vereine künftig bereit sind, in sicherheitsrelevante Projekte zu investieren, um so eventuell Kosten zu vermeiden. Sprangers Haltung, dass Berlin keine Kostenbeteiligungen planen wird, erhält innerhalb der SPD keine Unterstützung und stößt auf politischen Widerstand, auch von Seiten Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Die hohe Verschuldung Berlins, die sich auf 67 Millionen Euro beläuft, könnte ebenfalls im Hintergrund der Entscheidung stehen, was die Unterstützung der Vereine in der Verantwortung für Polizeieinsätze zusätzlich erschwert.
Berliner Zeitung