Um die Sicherheit am Silvesterabend zu gewährleisten, hat die Bundespolizei ein strenges Verbot für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen an mehreren Berliner Bahnhöfen erlassen. Dieses Verbot tritt am 31. Dezember um 18 Uhr in Kraft und gilt bis zum 1. Januar um 6 Uhr. Dazu gehören nicht nur Messer und Schusswaffen aller Art, sondern auch andere potenziell verletzende Gegenstände wie Schlagstöcke, Reizgas und gefährliche Werkzeuge. Die Stationen, an denen dieses Verbot durchgesetzt wird, sind der Berliner Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz, wie bz-berlin.de berichtet.
Diese Maßnahmen wurden aufgrund der steigenden Anzahl und Intensität von Gewaltdelikten in Bahnanlagen beschlossen. Ein Sprecher der Bundespolizei erklärte, dass zunehmend Messer und andere gefährliche Gegenstände bei diesen Vorfällen eingesetzt werden. Ziel des Verbots ist es, Reisende und Bahnnutzer an Silvester zu schützen und mögliche Gefahren einzudämmen. Die Überwachung des Verbots obliegt der Bundespolizei, die bei Verstößen mit Sicherstellungen von unerlaubten Gegenständen und gegebenenfalls Zwangsgeldern rechnen lässt. Auch die U-Bahnhöfe sind von dieser Verfügung ausgenommen, wie der Tagesspiegel hervorhebt.
Klar definierte Verbotsgegenstände
Zu den konkreten Verboten zählen unter anderem Feuerwaffen, Luftdruck- und CO2-Waffen, sowie verschiedene Arten von Messern, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Auch Gegenstände wie Baseballschläger, Taser und Sprays, die verletzend wirken können, fallen unter das Verbot. Die Entscheidung, solche Maßnahmen zu ergreifen, ist nicht neu; bereits in den Sommermonaten wurden ähnliche Verbote in bestimmten Fällen erlassen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu erhöhen.