Berlin, 09.10.2024 – Die Luft ist elektrisiert in der Hauptstadt! Am 08.10.2024 tobte die politische Debatte über die Neuerungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Der Präsident der Bundesärztekammer hat sich lautstark in die Diskussion eingeschaltet und für die Bedeutung der vorliegenden Änderungsanträge geworben. Diese könnten die Gesundheitspolitik maßgeblich beeinflussen!
Ein erster Blick auf die umfassenden Anpassungen zeigt: Hier sind wertvolle Änderungen im Raum, besonders in Bezug auf die Facharztanforderungen. „Die fachlichen Stimmen aus der Ärzteschaft wurden gehört!“, so der Präsident und sendet damit ein Hoffnungszeichen in die Kliniken. Was gut ist, soll beibehalten werden, aber die Zeit drängt!
Ärztliche Personalbemessung als Schlüssel zur Patientenversorgung
Ein bahnbrechender Schritt steht bevor: Die geplante Integration einer umfassenden ärztlichen Personalbemessung in die Reform wird als zukunftsweisend bezeichnet. „Die Personalausstattung ist der Dreh- und Angelpunkt für eine qualitativ hochwertige und verlässliche Patientenversorgung“, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer. Es wurde höchste Zeit für diesen Anstoß – ein personell angemessener Rahmen ist entscheidend, um Patienten bestmöglich versorgen zu können. Das ärztliche Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) soll hier die Basis bilden und wird intensiv begleitet. Ein echter Fortschritt für die gesamte Berufsgruppe!
Zudem ist der geplante Prüfauftrag zur Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung in der Krankenhausvergütung ein weiterer Pluspunkt. Damit die Umsetzung gelingt, wird die Bundesärztekammer direkt in die Entwicklung der erforderlichen Konzepte einbezogen. Hierdurch wird das Fundament gelegt, um eine Weiterbildung zu gewährleisten, die nicht nur theoretisch Bestand hat, sondern auch in der Praxis fühlbare Verbesserungen bringt.
Komplexität der Reform und Handlungsbedarf
Doch beim Blick auf die vielen Änderungsanträge wird auch deutlich: Hier ruht eine gewaltige Komplexität. Das Reformvorhaben steckt voller Potenziale, die noch ausgeschöpft werden müssen. „Es gibt noch viele wichtige Einwände der Selbstverwaltung und der Bundesländer, die bislang nicht berücksichtigt wurden,“ bedauert der Präsident. Ein Aufruf an alle Beteiligten: Nutzen Sie die kommenden Wochen für intensive Gespräche, um einheitliche und tragfähige Lösungen zu entwickeln!
Besonders entscheidend ist dabei der Blick auf die ambulante Versorgung. Die Verknüpfung der Sektor übergreifenden Leistungen ist nur dann erfolgreich, wenn faire Bedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser geschaffen werden. Das muss ein gemeinsames Ziel werden, um die Patientenversorgung zum Wohle der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern!