Ein Instagram-Post hat in Nürnberg hohe Wellen geschlagen und führte zur Verurteilung der 29-jährigen Laila K. wegen Aufrufs zu Straftaten. Alles begann im Sommer 2023, als Laila K. auf ihrem privaten Instagram-Profil eine Story postete. Sie zeigte ein Bild eines AfD-Stands auf dem Friedrich-Ebert-Platz, versehen mit den Worten „WTF“. Eine nachfolgende Story enthielt den Text: „Kann die bitte mal jemand überfahren – Danke“, ergänzt durch ein Herz-Emoji. Die Empörung über diesen Beitrag war groß und führte letztlich zu einem Gerichtsprozess.
Laila K. äußerte vor Gericht, dass sie im Affekt gehandelt habe, weil sie sich über die Wahlwerbung der AfD geärgert habe. Sie habe den Beitrag nach nur einer halben Stunde wieder gelöscht, da sie Angst vor den Konsequenzen gehabt habe. Doch zu diesem Zeitpunkt war der Schaden schon angerichtet.
Die Anzeige und ihre Folgen
Eine ihrer rund 1.200 Follower hatte einen Screenshot des Posts gemacht und ihn weiterverbreitet. Der Screenshot fand schließlich seinen Weg zum AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Vogler, der die Staatsanwaltschaft informierte. Diese erhob daraufhin Anklage wegen Aufrufs zu Straftaten. Für Laila K. kam die Anzeige im Winter 2023 völlig überraschend. „Es war ein Schock“, sagte sie, als sie von den Ermittlungsbehörden kontaktiert wurde wie www.freilich-magazin.com berichtet.
Der Prozess und seine Hindernisse
Der Prozess sollte ursprünglich im Mai 2024 beginnen, wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Der Grund: Rund 40 Menschen wollten aus Solidarität für Laila K. vor Gericht erscheinen, was die Sicherheitsmaßnahmen überforderte. Der Richter entschied, dass der Prozess aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden könne wie www.freilich-magazin.com in einem aktuellen Artikel darlegt.
Am 19. September 2024 wurde die Verhandlung schließlich nachgeholt. Mit etwa 30 Unterstützern von Laila K. und einigen Befürwortern von Matthias Vogler war das öffentliche Interesse erneut groß. Der Prozess verzögerte sich um fast eine Stunde, da der Richter aus Sicherheitsgründen Personenkontrollen für alle Anwesenden anordnete. Diskussionsbedarf gab es auch wegen vergessener Ausweise zweier Unterstützerinnen Voglers, was zusätzliche Verzögerungen verursachte.
Die Verteidigung, vertreten durch Anwalt Yunus Ziyal, weigerte sich zunächst, einer Durchsuchung zuzustimmen. Nach kurzer Diskussion lenkte er jedoch ein. Ziyal überlegte auch, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen, verzichtete dann aber nach Rücksprache mit seiner Mandantin darauf.
Das Urteil
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro, da sie in der Instagram-Story einen klaren Aufruf zu Straftaten sah. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch und argumentierte, dass es sich um eine durch die Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung gehandelt habe. Zudem seien die Ermittlungen unzureichend gewesen, da nicht eindeutig bewiesen werden konnte, dass sich der Aufruf auf den AfD-Stand bezogen habe. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte Laila K. zu einer Bewährungsstrafe von 10 Tagessätzen zu je 55 Euro.
Nun haben sowohl Laila K. als auch die Staatsanwaltschaft bis zum 26. September Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Eines ist sicher: Dieser Fall wird noch lange in Erinnerung bleiben und für Diskussionen sorgen wie der Artikel von www.freilich-magazin.com beschreibt.