In einem entscheidenden Schritt für alle, die sich auf eine sichere Altersversorgung verlassen, hat die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. den neuen Regierungsentwurf für das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz begeistert aufgenommen! Der Beschluss, der heute in der Hauptstadt Berlin gefasst wurde, ebnet den Weg für eine dringend notwendige Reform im Bundestag und Bundesrat.
Georg Thurnes, der engagierte Vorsitzende der aba, hebt hervor: „Die geplanten Änderungen könnten wichtige Impulse für die betriebliche Altersversorgung setzen, insbesondere für die Förderung von Beziehern niedriger Einkommen und die Nutzung des Sozialpartnermodells.” Es ist ein Aufatmen in der Branche: Die angestrebten Änderungen im Aufsichtsrecht für Pensionsfonds und Pensionskassen werden als wahre Wohltat gewertet. Pläne für flexiblere Bedeckungs- und Anlagevorschriften geben den Altersversorgungseinrichtungen endlich den benötigten Spielraum für attraktive Kapitalanlagen!
Verbesserungen gefordert!
Doch nicht alles glänzt! Thurnes warnt: „In Summe bleiben die Überarbeitungen hinter unseren Erwartungen zurück. Wir wünschen uns deutlich spürbarere Bürokratieentlastungen!“ Eine klare Botschaft, die auch die Mitglieder des Normenkontrollrats erhielten, der in seiner Stellungnahme empfiehlt, den Schwellenwert für zustimmungsfreie Abfindungen von Kleinanwartschaften deutlich zu erhöhen. Eine Erhöhung von 1% auf 2% der monatlichen Bezugsgröße könnte den Menschen den Zugang zu ihrer betrieblichen Altersversorgung erheblich erleichtern!
„Außerdem sollte eine neue Regelung eine Zustimmung des Arbeitnehmers ermöglichen, wenn die Renten bis zu 4% der monatlichen Bezugsgröße betragen“, fügt Thurnes hinzu. Auch die Forderung nach digitalisierbaren Nachweisen von Pensionszusagen ohne aufwändige Schriftform findet großen Zuspruch. “Das beschleunigt und vereinfacht das Verfahren erheblich!“, betont er.
Ein wichtiger Schritt für die Altersversorgung!
Ein weiterer Lichtblick zeigt sich in der geplanten Änderung des § 187a SGB VI. Hier wird klargestellt, dass ein „Rückkauf“ von Frühverrentungsabschlägen vor dem 50. Lebensjahr nicht mehr möglich ist. Das könnte eine übermäßige Nutzung dieser Regelung verhindern und sorgt für eine angemessene Streuung der Vorsorge über alle drei Säulen: gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung.
„Wir haben genug von unnötigen Höherversicherungen in der Gesetzlichen Rente“, ruft Thurnes entschlossen. „Die Zeit ist reif für eine starke betriebliche Altersversorgung!”
Die aba, seit Jahrzehnten eine treibende Kraft in der Diskussion um betriebliche Altersversorgung, lässt keinen Zweifel daran, dass diese Reform sowohl quantitativ als auch qualitativ ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist. Die Schnittstellen zwischen Arbeits-, Steuer-, Sozial- und Aufsichtsrecht werden endlich wirkungsvoll angegangen. Ein Grund zur Hoffnung für alle, die auf eine rechtzeitige Altersversorgung bauen möchten!
Die aba ist der Spitzenverband für betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Seit über 85 Jahren kämpft sie parteipolitisch neutral für den Erhalt und Ausbau dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge im Privat- und öffentlichen Sektor.