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Schock in Gera: Flüchtling reißt Rentner Kette ab und schlägt zu!

Brutale Gewalt in Gera: Syrischer Intensivtäter reißt Rentner das Christus-Kreuz ab und schlägt ihn brutal nieder – nach erneuter Attacke auf weitere neun Opfer landet der 27-Jährige in der Psychiatrie!

Im Herzen der thüringischen Stadt Gera ereignete sich am 5. Juni 2024 ein schockierender Vorfall. Ein 27-jähriger Flüchtling aus Syrien namens Rasem A. griff gegen Mittag völlig überraschend einen 79-jährigen deutschen Rentner an und riss ihm eine Kette mit einem Christus-Kreuz vom Hals. Der Wert des silbernen Anhängers wird auf etwa 250 Euro geschätzt. Anschließend schlug der Täter den Senior ins Gesicht, was zu einer blutenden Wunde führte.

Der Angriff wurde als ein sogenannter „Blitzangriff“ beschrieben, da der Täter weder vor noch während der Tat etwas sagte. Ein Ermittler bestätigte dies gegenüber www.focus.de. Der Oberstaatsanwalt Thomas Riebel ergänzte, dass der Angriff offenbar religiös motiviert war, da Rasem A. sich durch die Art und Weise, wie der Rentner das Kreuz trug, in seinen religiösen Gefühlen verletzt fühlte.

Syrer riss Rentner Kette mit Christus-Kreuz vom Hals

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gera störte sich Rasem A. zudem an einem zweiten Anhänger, den der Rentner um den Hals trug. Der Syrer, der seit 2015 in Deutschland lebt, machte keine weiteren Angaben zu seinem Motiv.

Nach dieser brutalen Attacke wurde Rasem A. von der Polizei in Tatortnähe festgenommen und zur Haftprüfung ins Gericht gebracht. Das verblüffende Ergebnis: Er wurde wieder freigelassen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inhaftierung laut Polizei nicht gegeben waren. Dies stellte sich jedoch als folgenschwere Entscheidung heraus, denn nur zwei Tage später verübte Rasem A. erneut gewalttätige Angriffe im Stadtzentrum von Gera.

FOCUS online exklusiv: Die Strafakte von Rasem A.

Der 27-jährige Syrer war den Behörden bereits als Intensivtäter bekannt. Die Strafakte von Rasem A. zeigt ein Muster schwerer Gewalttaten:

  • 2017 am Landgericht Gera: mehrfache gefährliche Körperverletzung – zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.
  • 2019 am Amtsgericht Gera: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und weitere Straftaten – zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe, vollständig verbüßt.
  • 2022 am Amtsgericht Gera: erneut Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfache Körperverletzung – ein Jahr Freiheitsstrafe, ebenfalls vollständig verbüßt.

Diese Auflistung verdeutlicht, dass Rasem A. zu schweren Gewalttaten neigt und sich von staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht abschrecken lässt.

Nach seiner erneuten Freilassung am 7. Juni um 12 Uhr, setzte Rasem A. seine gewalttätigen Handlungen fort. Innerhalb kurzer Zeit und unabhängig voneinander griff er neun weitere Personen an, darunter einige Rentner. Ein Mann erlitt nach einem Schlag ins Gesicht eine Hirnblutung und einen Schlaganfall und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auch andere Opfer trugen teilweise schwere Verletzungen davon. Rasem A. verhielt sich auch gegenüber den Polizisten renitent, als sie versuchten, ihn festzunehmen.

Schließlich wurde Rasem A. in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Wie die Staatsanwaltschaft Gera gegenüber www.focus.de erklärte, wurde Rasem A. mittlerweile in einer psychiatrischen Einrichtung in Stadtroda vorläufig untergebracht. Es wird geprüft, ob eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendig ist.

Antragsschrift: vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen

Die Staatsanwaltschaft wirft Rasem A. vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen vor, darunter tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Raub und versuchte räuberische Erpressung sowie gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Diese Fälle werden in einer Antragsschrift behandelt, die Ende August 2024 beim Landgericht Gera eingereicht wurde.

Angaben zum genauen Krankheitsbild des Syrers gibt die Staatsanwaltschaft aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nur ungern preis. Ein forensisch-psychiatrisches Kurzgutachten liegt bereits vor, ein abschließendes Gutachten steht hingegen noch aus.

Der Verteidiger von Rasem A., Udo Freier aus Greiz, wollte sich nicht zu dem Fall äußern, bevor das vollständige Gutachten zum Gesundheitszustand seines Mandanten vorliegt. Bisher bleibt auch unklar, ob die Ausländerbehörde der Stadt Gera versucht hat, Rasem A. nach Syrien abzuschieben.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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