Umfrage der Deutschen Umwelthilfe: Nur vier Bundesländer verbieten umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte in ihren Behörden
Neue Fokus: Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Bedeutung nachhaltiger Beschaffung
Eine kürzlich veröffentlichte Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass in den Behörden von zwölf der sechzehn Bundesländer immer noch nicht konsequent genug auf umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte verzichtet wird. Die Bundesländer Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die einzigen, die über sogenannte Negativlisten den Kauf bestimmter Einweg-Produkte, wie Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Wegwerfgeschirr, verbieten. Diese Regelungen sind wichtig, um den Verbrauch von klima- und umweltschädlichen Materialien zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat bereits im Januar 2022 im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) ein Verbot von Einweg-Produkten eingeführt. Die DUH fordert nun die Landesregierungen auf, diesem Beispiel zu folgen und ebenfalls Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.
Elena Schägg, stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH, betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: „Die Bundesverwaltung strebt an, bis 2030 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, den Kauf von klimaschädlichen Einweg-Produkten zu untersagen. Wir stellen jedoch fest, dass viele Bundesländer noch nicht genügend Anstrengungen unternehmen, um nachhaltigere Beschaffungsmethoden umzusetzen. Nur vier Bundesländer setzen bereits konkrete Maßnahmen um. Wir fordern alle Bundesländer auf, dem Beispiel zu folgen und klimaschädliche Einweg-Produkte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen.“
Die Umfrage der DUH zeigt jedoch auch einige positive Entwicklungen. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, und Schleswig-Holstein gibt es bereits Negativlisten für Einweg-Produkte. Zudem gibt es in Thüringen und Bremen konkrete Pläne zur Einführung solcher Listen. Hessen prüft die Möglichkeit einer entsprechenden Regelung, während Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ebenfalls solche Optionen in Erwägung ziehen.
Allerdings gibt es auch einige Bundesländer, die noch nicht bereit sind, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben angegeben, dass sie weiterhin keine Negativlisten einführen möchten. Die DUH hat auf ihre Anfrage keine Antwort aus dem Saarland erhalten.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Bundesländer Maßnahmen ergreifen, um umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte zu verbieten. Die Auswirkungen des übermäßigen Verbrauchs dieser Produkte auf unsere Umwelt sind immens. Daher sollten Behörden als Vorbilder vorangehen und nachhaltige Beschaffungsmethoden umsetzen. Die Umfrage der DUH zeigt, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist an der Zeit, dass alle Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und Maßnahmen ergreifen, um unsere Umwelt zu schützen.
Link: Übersicht Bundesländer zu Einschränkungen der öffentlichen Beschaffung von Einweg-Produkten