Am Sonntag, dem 1. Dezember 2024, treten in Charlottenburg die neuen Parkraumbewirtschaftungszonen 132 bis 138 in Kraft. Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits einen Parkausweis beantragt haben und auf die Ausstellung warten, können diese Übergangszeit bis zum 31. Januar 2025 nutzen. Wie berlin.de informiert, können sie einfach eine Kopie ihres Antrags sichtbar hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs legen, solange persönliche Daten unkenntlich gemacht werden. So berücksichtigt das Ordnungsamt diese Nachweise in der Übergangsphase.
Die Parkraumbewirtschaftung bedeutet, dass in den neuen Zonen das Parken kostenpflichtig ist. Laut service.berlin.de dürfen Anwohner, die dort gemeldet sind, einen Bewohnerparkausweis beantragen, der für zwei Jahre gültig ist. Mit diesem Ausweis haben sie Vorteile gegenüber anderen Parkenden, können aber keinen garantierten Parkplatz erwarten. Zusätzlich zu den Bewohnerparkausweisen sind Anträge auf spezielle Parkausweise, etwa für Handwerker oder Schwerbehinderte, ebenfalls möglich.
Fristen und Antragsformalitäten
Bereits im September 2024 wurde der Antrag auf den neuen Bewohnerparkausweis über die bezirklichen Bürgerämter geöffnet. Trotz der Bemühungen, eine zügige Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, kann es zu längeren Wartezeiten kommen, weswegen von Nachfragen zur Bearbeitungsdauer abgeraten wird. Um die Bearbeitungszeit zu optimieren, sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden, da unvollständige Anträge die Genehmigungszeiten verlängern können.