Stadt Göttingen droht vielfach vorbestrafen Vater mit Abschiebung – Ein tiefer Blick auf das Urteil
Stand: 17.07.2024 21:11 Uhr
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass ein mann aus Göttingen, der mehrfach vorbestraft ist, keinen Anspruch auf eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis hat. Trotz seiner Vaterschaft seit 2015 droht dem 51-jährigen Iraner die Abschiebung.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung, die dieser Tage für Schlagzeilen sorgt, betrifft einen iranischen Staatsbürger, der 1987 nach Deutschland eingereist ist. Seit seiner Ankunft zeigt sich eine traurige Bilanz. Bereits seit 1996 ist der Mann mehrfach durch Drogen-, Gewalt- und Raubdelikte straffällig geworden. Seine kriminelle Laufbahn führte dazu, dass er mehrere Jahre in Haft verbringen musste. Die Stadt Göttingen versucht schon seit Jahren, den Mann auszuweisen.
Im Jahr 2005 verweigerte die Stadt die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis und forderte ihn zur Ausreise auf. Schließlich erließ die Stadt Göttingen 2010 eine rechtsgültige Ausweisungsverfügung, die jedoch nicht vollzogen wurde.
Die Rolle der Vaterschaft
Der Mann versuchte in seiner Verteidigung, die Beziehung zu seinem 2015 geborenen Sohn als Grund anzuführen, der einer Abschiebung im Wege stehe. Allerdings sah das Verwaltungsgericht Göttingen dies anders. Zwar besuche der Sohn seit kurzem regelmäßig seinen Vater in der Justizvollzugsanstalt, jedoch wertete das Gericht dies als taktischen Schachzug, um die Abschiebung zu verhindern. Die Besuche hätten erst kurz vor der Einreichung der Klage durch den Anwalt des Mannes begonnen.
Gericht und Stadt in Einigkeit
Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung der Stadt Göttingen, die auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verzichtet und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von fünf Jahren verhängt hat. Laut Gericht bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen diesen Beschluss.
Was die Politik tun könnte
Um zukünftige derartige Vorfälle zu verhindern, könnte die Politik präventive Maßnahmen ergreifen. Dies könnte bedeuten, dass Integrationsprogramme und klare Richtlinien zur Aufenthaltsvergabe verstärkt eingesetzt werden, um kriminelle Entwicklungen frühzeitig zu verhindern.
Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Sozialdiensten und Strafvollzugsbehörden könnte ebenfalls helfen, potenzielle Straftäter besser zu überwachen und rechtzeitig zu handeln. Die Regierung könnte auch in Bildung und soziale Programme investieren, um benachteiligten Personen Perspektiven zu bieten und somit kriminellen Wegen vorzubeugen.
Mehr Informationen
In ähnlichen Fällen bundesweit gibt es derzeit etwa 51 ausreisepflichtige Straftäter. Es bleibt zu beobachten, wie sich das Urteil auf zukünftige Entscheidungen auswirken wird und ob es eine Signalwirkung auf rechtliche Interpretationen im Bereich des Aufenthaltsgesetzes haben wird.
– NAG