Klimaschutz: Bundespräsident unterzeichnet umstrittenes Gesetz – Politik
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat nach längerer Überlegung am Montag eine Änderung des Klimaschutzgesetzes unterschrieben, die bei Umweltschutzorganisationen auf Kritik stößt. Diese Organisationen befürchten, dass die neuen Regelungen bedeutende bisherige Klimaauflagen abschwächen und somit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzen könnten.
Die Karlsruher Richter hatten in einem wegweisenden Urteil von 2021 Nachbesserungen beim Klimaschutz gefordert, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Diese Forderungen aus Karlsruhe standen im Zentrum der verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Präsidialamt.
Das Klimaschutzgesetz wurde vom Bundestag bereits im April geändert und Mitte Mai auch vom Bundesrat gebilligt. Steinmeier hat nun „nach eingehender Prüfung“ keine evidente Verfassungswidrigkeit feststellen können und daher das Gesetz unterzeichnet.
Umweltschutzorganisationen fordern Maßnahmen
Umweltschutzverbände wie die Deutsche Umwelthilfe, BUND und Greenpeace hatten bis zuletzt gehofft, dass Steinmeier das Gesetz nicht unterzeichnen würde. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, äußerte noch Ende Juni seine Hoffnung auf ein Eingreifen von Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Die Organisationen planen nun, das Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anzufechten. Resch betont, dass neue Klimaschutz-Sofortprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude bereits überfällig sind, und bezeichnete Steinmeiers Unterschrift als Hilfe für die Regierung, sich vor notwendigen Maßnahmen zu drücken.
Gesetzesänderungen und ihre Konsequenzen
Ein wesentlicher Punkt der Gesetzesänderung betrifft die Verpflichtungen der Bundesregierung im Klimaschutz. Künftig wird die gesamte Bundesregierung für das Erreichen der Klimaziele verantwortlich sein und nicht wie vorher einzelne Ministerien. Dies bedeutet, dass Ministerien, die ihre Klimaziele nicht erreichen, nicht mehr zu sofortigen Maßnahmen verpflichtet werden, was insbesondere das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) begünstigt.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Gesetzesänderung der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP einen Freibrief erteile, in dieser Legislaturperiode keine konkreten Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Sie sehen dies als „Liebesdienst für die Öl- und Automobilkonzerne“, den sie durch eine Verfassungsbeschwerde verhindern möchten.
Ringen im Bundespräsidialamt
Die Entscheidung, das Gesetz zu unterzeichnen, fiel erst nach langen internen Diskussionen im Bundespräsidialamt. Steinmeier hatte die Möglichkeit, das Gesetz nicht auszufertigen, wenn er es als verfassungswidrig beurteilt hätte – eine Option, die er 2020 beim Gesetz zur Neuregelung des Finanzausgleichssystems genutzt hatte. Auch diesmal prüfte das Bundespräsidialamt eine ähnliche Vorgehensweise, entschied sich jedoch schließlich für die Unterzeichnung, begleitet von eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfungen.
Die Kontroversen um das neue Klimaschutzgesetz zeigen, wie tiefgreifend und komplex die Herausforderungen im Klimaschutz sind. Die Debatte darüber, wie stark rechtliche Vorgaben in Einklang mit den Klimazielen stehen, wird sicherlich weitergehen, während Umweltorganisationen und Teile der Bevölkerung weiterhin strikt auf die Einhaltung und Verbesserung von Klimaschutzmaßnahmen pochen.
– NAG