In Schöneberg mussten mehrere Mieter ihre Wohnungen vorläufig verlassen, da ihr Wohnhaus einsturzgefährdet ist. Die Entscheidung, ab wann ein Gebäude einsturzgefährdet ist, liegt bei der Bauaufsichtsbehörde. Der Eigentümer ist verpflichtet, Maßnahmen auf eigene Kosten zu ergreifen, um den Einsturz des Gebäudes und die Gefährdung von Nachbargrundstücken zu verhindern. Dazu gehört die Einholung eines Gutachtens zur Standfestigkeit.
Im konkreten Fall des Hauses in Schöneberg gab es bereits Risse in der Hausfassade. Mieter von vernachlässigten Häusern mit solchen Schäden können die Bau- und Wohnungsaufsicht ihres Bezirks einschalten, um den Druck auf Eigentümer zu erhöhen. Die Behörde kann den Vermieter auffordern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, basierend auf dem Wohnungsaufsichtsgesetz.
Bei einem erzwungenen Auszug aus dem Wohnhaus müssen Mieter weitere Kosten erstattet bekommen. Dies umfasst beispielsweise die Erstattung von Verpflegungskosten, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Hotel, sowie die Einlagerung von notwendigen Utensilien in der Nähe des Hotels. Alle Ausgaben sollten mit Quittungen dokumentiert werden.
Sollte das Gebäude letztendlich einstürzen oder abgerissen werden müssen, verlieren Mieter ihren Schutz. In diesem Fall muss der Vermieter weder das Gebäude neu errichten noch den Mietern neue Wohnverträge für gleichwertige Unterkünfte anbieten. Während des Prozesses der Beseitigung des Gebäudes muss die Miete jedoch um 100 Prozent gemindert werden, und der Vermieter muss weiterhin eine Ersatzunterkunft bereitstellen.