Die Deutsche Telekom hat die Äußerung des AfD-Politikers Björn Höcke zu einem angeblich von dem Unternehmen verwendeten früheren Werbeslogan zurückgewiesen und prüft rechtliche Schritte gegen die falsche Behauptung. Höcke behauptete in einem TV-Duell, dass die Deutsche Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch genutzt haben soll. Die Telekom gab jedoch an, dass diese Aussage falsch sei und wird rechtliche Maßnahmen einleiten. Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Aufgrund seiner Verwendung dieser Parole muss sich Höcke vor Gericht verantworten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Telekom gegen falsche Behauptungen vorgeht. Bereits im vergangenen Jahr wurde gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem sie ähnliche falsche Aussagen über den Werbespruch der Telekom getätigt hatte. Die Telekom hatte Weidel aufgefordert, diese Behauptung zu unterlassen, und sie hat zugesagt, dies künftig zu unterlassen.
Höcke verteidigte seine Wortwahl im TV-Duell und behauptete, während seiner Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Trotzdem steht er vor Gericht, um sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu verantworten. Die Telekom zeigt sich entschlossen, gegen falsche Behauptungen vorzugehen und ihre Marke vor unangebrachten Anschuldigungen zu schützen.