Die Deutsche Telekom weist eine Behauptung des AfD-Politikers Björn Höcke in Bezug auf einen angeblichen früheren Werbeslogan des Unternehmens zurück und prüft rechtliche Schritte. Höcke hatte während eines TV-Duells behauptet, dass die Telekom vor einigen Jahren den Satz „Alles für Deutschland“ als Werbespruch verwendet habe. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass diese Behauptung falsch sei und man rechtliche Schritte einleiten werde.
Es handelt sich bei dem genannten Satz um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Da Höcke die Parole in einer Rede verwendet haben soll, muss er sich kommende Woche vor dem Landgericht in Halle wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Telekom gegen Aussagen von AfD-Politikern vorgeht. Bereits im vergangenen Jahr wurde gegen die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel rechtlich vorgegangen, nachdem sie ähnliche Behauptungen über einen vermeintlichen Werbeslogan des Unternehmens aufgestellt hatte. Die Telekom hatte Weidel aufgefordert, solche Aussagen zu unterlassen, woraufhin sie zusagte, dies künftig zu tun.
In dem TV-Duell verteidigte Höcke seine Wortwahl und gab an, während der Rede nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Er bezeichnete den Satz als „Allerweltsspruch“. Trotz dieser Rechtfertigung muss er sich weiterhin vor Gericht verantworten.