Neues Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt: Herausforderungen für Geflüchtete!

Neues Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt: Herausforderungen für Geflüchtete!
Eisenhüttenstadt, Deutschland - In der ostdeutschen Stadt Eisenhüttenstadt wurde kürzlich ein Dublin-Zentrum eröffnet, das eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Identität von Asylsuchenden spielt. Verantwortlich für die Registrierung sind Mitarbeiter der zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, die die Fingerabdrücke der Geflüchteten aufnehmen. Diese Fingerabdrücke werden in der Eurodac-Datenbank abgeglichen, um festzustellen, ob die Personen bereits in einem anderen Schengen-Staat registriert sind, wie rbb24 berichtet.
Isaac Asamoah, ein 48-jähriger Ghanaer, ist einer von rund 1.900 Geflüchteten, die in drei Erstaufnahmeeinrichtungen in Brandenburg untergebracht sind. Seit der Eröffnung des Dublin-Zentrums Mitte März haben 61 Geflüchtete dort Zuflucht gesucht, aber nur drei von ihnen wurden bislang in andere Länder zurückgebracht. Aktuell leben lediglich 19 Personen im Zentrum, das insgesamt 150 Plätze bietet. Die Situation ist jedoch angespannt, da mehr als ein Drittel der Geflüchteten untergetaucht ist.
Rechtliche Herausforderungen und Forderungen
Das Dublin-Zentrum stellt keine Hafteinrichtung dar, was in Anbetracht der aktuellen rechtlichen Herausforderungen an den Grenzen besondere Bedeutung hat. Brandenburgs Innenminister René Wilke hat bereits deutlich gemacht, dass eine rechtssichere Regelung für die seit dem 7. Mai geltenden verschärften Grenzkontrollen erforderlich ist. Ein Berliner Verwaltungsgericht entschied kürzlich, dass drei Somalier rechtswidrig zurückgewiesen wurden, bevor die Zuständigkeit für ihren Asylantrag geklärt wurde.
Wilke stellt daher die Zukunft des Dublin-Zentrums in Frage, abhängig von der Umsetzung des Gerichtsbeschlusses. Zudem plädiert er für Gesetzesänderungen, die es verhindern sollen, dass Geflüchtete mehrfach Asyl beantragen. Diese Vorschläge stehen im Kontext der Dublin-Verordnung, die eine eindeutige Zuordnung der Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU sicherstellen soll. Der Hauptzweck dieses Verfahrens ist es, Sekundärmigration zu steuern, indem jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, wie bamf.de erläutert.
Rechte der Geflüchteten im Dublin-Verfahren
Im Rahmen des Dublin-Verfahrens hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Recht, persönliche Informationen der Geflüchteten zu erfragen, etwa zu deren Reiseweg, Gesundheitszustand und Aufenthaltsort von Familienangehörigen. Dabei sollten die Geflüchteten auch angeben, warum sie nicht in einen anderen Dublin-Staat zurückkehren können, was häufig mit Umständen wie Obdachlosigkeit, fehlendem Zugang zu medizinischer Versorgung oder Misshandlungen begründet wird.
Die geflüchteten Personen haben das Recht, über den Stand ihres Übernahmeersuchens informiert zu werden und regelmäßig bei den Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern nach neuen Entwicklungen zu fragen. Untertauchen könnte allerdings die Überstellungsfrist, die normalerweise sechs Monate beträgt, auf bis zu 18 Monate verlängern, was die Rechtslage der Betroffenen zusätzlich kompliziert.
Für die Geflüchteten, die bereits in einem anderen Dublin-Staat als Flüchtling oder Asylberechtigte anerkannt wurden, sind in Deutschland keine Sozialleistungen mehr vorgesehen. Diese Personen können lediglich für 14 Tage Überbrückungsleistungen erhalten, bevor jeglicher Anspruch entfällt, während sie auf die Klärung ihrer rechtlichen Situation warten müssen, wie handbookgermany.de informiert.
Insgesamt zeigt die Situation in Eisenhüttenstadt eindringlich, wie komplex die Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Dublin-Verfahren sind. Die Herausforderung, dieIdentitäten von Asylsuchenden zu überprüfen und gleichzeitig einen respektvollen Umgang zu wahren, bleibt für die Verantwortlichen eine tägliche Aufgabe.
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Ort | Eisenhüttenstadt, Deutschland |
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