Neues Wohnprojekt in Karlshorst: 234 Mietwohnungen für Lichtenberg!
Neues Wohnprojekt in Karlshorst: 234 Mietwohnungen für Lichtenberg!
Walkürenstraße 17, 10318 Berlin, Deutschland - Am 12. Juni 2025 fand die Grundsteinlegung für ein neues Wohnprojekt in der Walkürenstraße 17, 10318 Berlin-Karlshorst, statt. Dieses bedeutende Bauvorhaben wird von der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit der INTER STADT AG realisiert und zielt darauf ab, insgesamt 234 geförderte Mietwohnungen im Bezirk Lichtenberg zu schaffen. Bezirksstadträtin für Bauen, Stadtentwicklung und Facility Management, Camilla Schuler von der Partei Die Linke, betonte die Wichtigkeit dieses Projekts zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in Lichtenberg.
Das Wohnensemble wird im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Berlin realisiert und richtet sich an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Die Wohnungen sollen insbesondere Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Alleinerziehenden zur Verfügung stehen, um eine soziale Durchmischung und nachhaltige Nachbarschaften zu fördern.
Förderung des Wohnungsbaus in Berlin
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Berlin basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, darunter das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz sowie das Wohnraumförderungsgesetz. Ziel ist es, durch Förderprogramme die Neuschaffung von Wohnraum in Miet- und Genossenschaftswohnungen voranzutreiben. Dies geschieht auch durch öffentliche Baudarlehen und Zuschüsse aus dem „Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin“, welches zur Schaffung von preiswertem Wohnraum für einkommensschwache Wohnungssuchende dient. Förderempfänger sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 11 WoFG erfüllen.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Projektentwickler spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Vorhaben. Bei Bauprojekten mit bis zu 100 Neubauwohnungen kann bis zu 100% Förderung gewährt werden, wobei eine Mindestbeteiligung von 20% Eigenkapital erforderlich ist. Die Mietobergrenzen sind gestaffelt, so dürfen maximal 7 Euro/m² für Haushalte mit einem Einkommen bis zu 140%, 9,50 Euro/m² bis 180% und 11,50 Euro/m² bis 220% verlangt werden.
Bedarf an bezahlbarem Wohnraum
Ein kürzlich veröffentlichter Wohnraumbedarfsbericht 2025 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen verdeutlicht die Herausforderungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Diese Analyse zeigt, dass das aktuelle Wohnungsangebot nicht ausreicht, um die Nachfrage verschiedener Zielgruppen zu bedienen, insbesondere von Empfängern von Transferleistungen und Haushalten mit niedrigem Einkommen.
Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken, muss in allen Stadtteilen entsprechender Wohnraum geschaffen werden. Dies kann durch den Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie den Bau neuer, bezahlbarer Wohnungen geschehen. Die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, wird sowohl von der Politik als auch von sozialen Einrichtungen eindringlich thematisiert. Der jüngste Bericht unterstreicht die Dringlichkeit, auf diese Entwicklungen zu reagieren und die Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum weiter zu intensivieren.
Die Grundsteinlegung in der Walkürenstraße ist somit ein Schritt in die richtige Richtung, um den Herausforderungen des Berliner Wohnungsmarktes zu begegnen und den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt zu adressieren. Für die kommenden Jahre wird es entscheidend sein, dass sowohl die Politik als auch die beteiligten Akteure eng zusammenarbeiten, um nachhaltige Lösungen zu finden und umzusetzen.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Berlin finden Sie auf den Seiten der Berliner Stadtverwaltung, der Förderdatenbank und dem Wohnraumbedarfsbericht 2025.
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Ort | Walkürenstraße 17, 10318 Berlin, Deutschland |
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