Erneut erschüttert ein Vorfall die Dresdner Neustadt, der vor allem wegen seiner Brutalität und Rücksichtslosigkeit für Aufsehen sorgt. Der Angeklagte Gulagha A., ein 40-jähriger Afghane, steht derzeit im Zentrum eines Prozesses vor dem Landgericht Dresden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wehrlose Frauen als Opfer für seine sexuellen Absichten ausgewählt zu haben.
Der erste Vorfall soll sich am 30. Oktober 2022 ereignet haben. An diesem Tag soll Gulagha einer Sozialarbeiterin namens Verena K., deren Name aus Sicherheitsgründen geändert wurde, gefolgt sein. Nach einer feucht-fröhlichen Nacht mit Freunden, auf ihrem Heimweg durch die Dresdner Neustadt, war sie offenbar nicht in der Lage, den aufdringlichen Mann abzuschütteln. „Ich konnte ihn einfach nicht loswerden, er folgte mir bis in den Hof meiner Wohnung“, erzählt das Opfer aus ihrem traumatischen Erlebnis. Die Anklage beschreibt, dass Gulagha A. sie auf einen Gartentisch zwang und trotz ihres lautstarken Protests im Hinterhof vergewaltigte.
Die Rolle der DNA-Spuren
Nach der Tat war Verena K. mutig genug, den Vorfall sofort zur Anzeige zu bringen, jedoch blieb der Täter zunächst unerkannt. Erst elf Monate später, als sich ein ähnlicher Vorfall am Dresdner Hauptbahnhof ereignete, wurden die Behörden erneut aufmerksam. Gulagha A. soll eine obdachlose Frau in seine Wohnung gelockt haben, mit dem Versprechen, dass sie dort duschen und sich ausruhen könne. Auch sie fiel seinem Drängen zum Opfer. Dank der DNA-Spuren, die auf der Kleidung von Verena K. gefunden wurden, konnte der Verdächtige letztlich überführt werden. Diese Beweise verknüpften Gulagha A. eindeutig mit beiden Verbrechen, wie m.bild.de berichtet.
Obwohl die Beweise erdrückend erscheinen, bestreitet Gulagha A. felsenfest jede Beteiligung an den Taten. Über sein Leben vor diesen Vorfällen ist bekannt, dass er zehn Jahre im Iran lebte und dort als Eisverkäufer arbeitete, bevor er 2020 nach Deutschland einwanderte. Seit der Trennung von seiner Frau und seinen drei Kindern, einige Monate vor der ersten mutmaßlichen Tat, ist Gulagha A. arbeitslos und besucht einen Deutschkurs.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf m.bild.de.
Spurensuche nach dem zweiten Opfer
Der Prozess vor dem Landgericht Dresden gewinnt zusätzlich an Brisanz, da das zweite Opfer zum geplanten Gerichtstermin unauffindbar war. Geplant ist nun, die Videovernehmung der Frau als Beweismittel in den Prozess einzuführen, wenn sie nicht zeitnah gefunden werden kann. Diese Entwicklung könnte den Fall entscheidend beeinflussen und zeigt die Herausforderungen der Justiz bei der Aufklärung solch schwerwiegender Verbrechen.