Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot
Am 14. August 2024 erreichte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine signifikante Entscheidung, indem es das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des „Compact“-Magazins teilweise aufhob. Die Richter stimmten einem Eilantrag der Anwälte von Jürgen Elsässer, dem Herausgeber des Magazins, zu, sodass das Magazin bis zur Hauptverhandlung weiter erscheinen darf.
Das Gericht hatte deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots geäußert, insbesondere in Anbetracht der Meinungs- und Pressefreiheit, die durch das Grundgesetz geschützt wird. Trotz der kritischen und teils kontroversen Inhalte des Magazins kamen die Richter zu dem Schluss, dass einzelne problematische Beiträge nicht ausreichend seien, um das gesamte Magazin zu verbieten. Vielmehr sollten weniger restriktive Mittel in Erwägung gezogen werden.
Alternative Maßnahmen zum Verbot
Das Gericht betonte, dass es alternative, mildere Mittel gäbe, um verfassungsfeindliche Inhalte zu sanktionieren. Dazu zählen Maßnahmen nach dem Presse- und Medienrecht, Veranstaltungsverbote oder Versammlungseinschränkungen. Derartige Maßnahmen würden weniger stark in die Grundrechte eingreifen und dennoch zur Erreichung des angestrebten Ziels beitragen.
Erschwerend kam hinzu, dass das sofortige Verbot des Vereins zu einer vollständigen Einstellung sowohl der Print- als auch der Onlineaktivitäten geführt hätte, was einen erheblichen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit bedeutet hätte. Diese Grundrechte seien jedoch besonders gewichtig und sollten daher höher bewertet werden als das Verbot an sich, so die Richter.
Reaktion von Jürgen Elsässer
Jürgen Elsässer, Herausgeber des „Compact“-Magazins, äußerte sich erfreut über die Entscheidung des Gerichts. Er betonte, dass eine endgültige Entscheidung erst im Hauptverfahren fallen werde, was voraussichtlich bis zu zwei Jahre dauern könnte. In dieser Zeit könne das Magazin jedoch weiter publiziert werden. Elsässer veröffentlichte eine Nachricht auf X, in der er seinen Sieg bekanntgab und seine Zuversicht für das Hauptverfahren ausdrückte.
„Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mindestens zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN!“, schrieb er auf der Plattform.
Übergeordnete Bedeutung des Urteils
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist weitreichend nicht nur für das „Compact“-Magazin, sondern auch im Kontext der Pressefreiheit in Deutschland. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines balancierten Umgangs mit extremen Meinungen und der Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und fundamentalen Grundrechten.
Vermeidung künftiger Konflikte
Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, könnte die Politik klarere Vorgaben zur Handhabung verfassungsfeindlicher Inhalte schaffen. Beispielsweise könnten spezifische Richtlinien entwickelt werden, wie staatliche Behörden bei der Prüfung von Verstößen gegen Grundrechte vorgehen sollen. Auch regelmäßige Schulungen für Beamte könnten dazu beitragen, bessere Entscheidungen zu treffen, ohne unverhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber hinaus könnten Förderprogramme zur Stärkung und Sensibilisierung der demokratischen Kultur in der Gesellschaft eingeführt werden. Diese könnten helfen, extremen Ansichten entgegenzutreten und Dialog zu fördern. Ein verstärktes Monitoring durch unabhängige Organisationen könnte ebenfalls zur Prävention beitragen, indem kritische Entwicklungen frühzeitig erkannt und adressiert werden.
– NAG