Spektakuläres Gerichtsurteil: Für Zivilpersonen besteht in Syrien keine Gefahr mehr
Ein umstrittenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte die deutsche Asylpolitik grundlegend verändern. In einer Mitteilung am Montag erklärte das Gericht, dass für Zivilpersonen in Syrien “keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Bürgerkrieg) mehr” bestehe. Diese Entscheidung fiel im Zusammenhang mit der abgewiesenen Klage eines Syrers, dessen Antrag auf subsidiären Schutz in Deutschland abgelehnt worden war.
Der Syrer, der aus der Provinz Hasaka stammt, war 2014 nach Deutschland eingereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verweigerte jedoch die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzes, da der Mann vor seiner Einreise in die Schleusung von Personen aus der Türkei nach Europa involviert war und dafür in Österreich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Syrer legte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein, welches zugunsten des Klägers entschied und das BAMF zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtete.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hob das Gericht dieses Urteil auf und wies die Klage des Mannes ab. Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger in Syrien keine politische Verfolgung drohe. Während die Provinz Hasaka weiterhin Spannungen zwischen der Türkei und Kurdischen Milizen erlebe und gelegentlich Anschläge des Islamischen Staates vorkämen, erreichten die gewaltsamen Auseinandersetzungen nicht das Niveau, dass Zivilpersonen mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen seien.
Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Verfassungsschutzpräsident und Chef der sogenannten Werteunion, begrüßte das Urteil und fühlte sich in seiner Ansicht bestätigt: “Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen war überfällig,” erklärte der 61-Jährige. Seiner Auffassung nach hätten viele Asylexperten lange darauf hingewiesen, dass Syrern in ihrer Heimat aktuell keine wesentlichen Gefahren drohten. “In den meisten Regionen Syriens gibt es seit Jahren keine Kampfhandlungen mehr,” so Maaßen.
Maaßen fordert als Konsequenz aus dem Urteil strengere politische Maßnahmen, darunter einen Stopp der Einreise von Syrern, die humanitären Schutz beantragen möchten, und die Überprüfung des Flüchtlingsstatus aktuell anerkannter Syrer. Besonders betont er die Notwendigkeit, kriminelle Syrer abzuschieben.
Aus rechtlicher Sicht besteht für den Kläger keine Möglichkeit zur Revision, jedoch kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Viele Stimmen innerhalb der Politik und in Menschenrechtsorganisationen fragen sich, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die zukünftige Behandlung von Asylfällen haben wird.
Um derartige Situationen künftig zu verhindern, könnten politische Maßnahmen umgesetzt werden, um eine sorgfältigere und genauere Prüfung der Asylanträge sicherzustellen. Die Bereitstellung von umfassenderen Informationen über die Sicherheitslage in Herkunftsländern und die engere Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen könnten ebenfalls entscheidend sein. Wichtig wäre zudem die Einführung von klaren und einheitlichen Richtlinien für die Beurteilung von Sicherheitsrisiken in Herkunftsländern.
Die Regierung könnte durch Schulungsprogramme für das Personal in Asyl- und Migrationsbehörden die Profis in der Bearbeitung von Asylanträgen weiterbilden. Eine transparente und faire Vorgehensweise ist essentiell, um sicherzustellen, dass jede Entscheidung gerecht und menschenwürdig getroffen wird.
– NAG