Oberlandesgericht untersagt der „Tagesschau“ Falschbehauptung von „Correctiv“
In einer bedeutsamen Entscheidung hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg dem NDR und der „Tagesschau“ untersagt, bestimmte Behauptungen zu wiederholen, die von der Platform „Correctiv“ stammen. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, unbelegte Informationen nicht als Tatsachen darzustellen, und könnte langfristig das Vertrauen in die Medienlandschaft beeinflussen. Doch was genau geschah und wie kam es zu diesem Urteil?
Hintergrund der Ereignisse
Am 25. November 2023 fand ein Treffen im Landhaus Adlon in Potsdam statt, dessen angeblicher Inhalt für Schlagzeilen sorgte. Die Plattform „Correctiv“ verbreitete die Behauptung, dass bei diesem Treffen Deportationspläne geschmiedet wurden. Diese Behauptung wurde von der „Tagesschau“, einer der wichtigsten Nachrichtensendungen der ARD, Anfang 2024 übernommen und verbreitet.
Die Beteiligten und ihre Rollen
Im Mittelpunkt des folgenden Rechtsstreits stand der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, ein Teilnehmer des Treffens in Potsdam. Vosgerau ging gerichtlich gegen die Darstellung vor und bekam Recht. Bereits vor dem Landgericht Hamburg musste „Correctiv“ eingestehen, dass es keine Belege für die verbreiteten Behauptungen hatte.
Gerichtliche Beschlüsse und Urteile
Der entscheidende Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 23. Juli 2024 untersagte es der „Tagesschau“, die Darstellung zu wiederholen, dass die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert wurde (Az.: 7 W 78/24). Besonders peinlich für die ARD: Das Gericht stellte fest, dass keinerlei eigene Recherchen unternommen wurden, um den Wahrheitsgehalt des „Correctiv“-Artikels zu überprüfen. Stattdessen stützte sich die „Tagesschau“ vollständig auf die Aussagen von „Correctiv“.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass in einem weiteren Verfahren vor demselben Gericht „Correctiv“-Chef David Schraven untersagt wurde, zu behaupten, die Darstellungen von „Correctiv“ entsprächen der „prozessualen Wahrheit“. Hierzu hatte Schraven in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) falsche Aussagen getroffen.
Auswirkungen auf die Medienlandschaft
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für die Medienlandschaft haben. Medienhäuser müssen künftig noch sorgfältiger prüfen, welche Informationen sie von Drittanbietern übernehmen und wie sie diese darstellen. Das Beispiel zeigt, wie wichtig eine gründliche Recherche und die Differenzierung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung sind. Ulrich Vosgerau kommentierte seinen rechtlichen Sieg eindringlich: „Es muß sich bei Journalisten bis zum ÖRR endlich herumsprechen: Wer ‚Correctiv‘ glaubt, verliert – kostenpflichtig.“
Fazit und politische Implikationen
Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, könnte die Politik Maßnahmen zur Stärkung des Qualitätsjournalismus und der Medienkompetenz ergreifen. Eine Möglichkeit wäre, striktere Kontrollen und Richtlinien zur Verifizierung von Informationen einzuführen, insbesondere bei staatlich finanzierten Plattformen. Zudem könnten Schulungsprogramme für Journalisten entwickelt werden, um die Unterscheidung zwischen Meinung und Faktenweitergabe zu schärfen.
– NAG