Empörung und Verzweiflung: Ein letzter Gruß an die GEZ vom Waldfriedhof | Regional
Waldfriedhof, Borken – Ein ungewöhnlicher Brief hat kürzlich für Schlagzeilen gesorgt: Verfasst im Namen eines Verstorbenen, soll er die Wut und Frustration seines Lebens nach seinem Tod fortsetzen.
Ein Posthum-Protest
Hans-Jürgen Dickhoff, ein Bewohner von Borken in Nordrhein-Westfalen, starb vor einigen Wochen im Alter von 80 Jahren. Kurz nach seinem Tod erreichte seine Familie ein Schreiben des Rundfunkbeitragservice (ehemals GEZ).
In einer außergewöhnlichen Reaktion antwortete die Familie über das Email-Konto des Verstorbenen: „Ich liege hier seit ein paar Wochen auf dem Waldfriedhof und versuche, mich zu entspannen. […] Es ist mir völlig egal, wer meine Wohnung übernommen hat! Das ist nicht länger mein Problem! Die Qualität Ihrer TV-Dienstleistungen war unter aller Sau! Ich hoffe, nie wieder was von Ihnen zu hören.“
Dieser Brief, betitelt mit „Grüße aus dem Grab“, verdeutlicht den Ärger, den Hans-Jürgen Dickhoff zu Lebzeiten gegenüber den Rundfunkgebühren empfand. „Schon zu Lebzeiten hat er sich über die GEZ geärgert. Jetzt verfolgt sie ihn bis in den Tod“, sagte sein Sohn, Markus Dickhoff.
Ein lebenslanger Konflikt
Markus Dickhoff erklärt, dass sein Vater seit ihrem ersten Farbfernseher 1979 im Clinch mit der GEZ lag. Der verstorbene Lastwagen-Fahrer, der viele Jahre seine schwer kranke Frau Renate pflegte, empfand die Rundfunkgebühren immer als ungerecht. Besonders zum Jahreswechsel ärgerte er sich über das Fernseh-Programm, wie sein Nachbar bestätigte: „Als wir hier Kabelfernsehen bekommen haben, hat er lauthals über die Zwangsgebühren geschimpft.“
Keine Rücksicht auf Hinterbliebene
Das Schreiben der GEZ richtete sich an die Angehörigen mit der Bitte um Klärung der zukünftigen Gebührenpflicht. Markus Dickhoff bezeichnete dieses Schreiben als „pietätlos“ und kritisierte das Fehlen eines Beileidsbekundung. Wörtlich hieß es: „Vom Einwohnermeldeamt wurde uns mitgeteilt, dass Herr Hans Jürgen Dickhoff verstorben ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir klären müssen, wer nun für die oben genannte Wohnung anmeldepflichtig ist.“
Eine Reaktion der GEZ
Der Beitragservice der GEZ bestätigte das Schreiben und erklärte, dass eine Ab- bzw. Ummeldung einer Wohnung im Sterbefall unkompliziert via Onlineformular von den Hinterbliebenen erledigt werden kann. Doch für die Familie Dickhoff war dies nur ein weiteres Beispiel für die Gefühlskälte der Institution.
Veränderungen notwendig: Wie die Politik eingreifen könnte
Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen und Unzulänglichkeiten bei der Kommunikation zwischen öffentlichen Institutionen und den Bürgern, insbesondere in sensiblen Zeiten wie dem Verlust eines Angehörigen. Die Politik könnte durch verschiedene Maßnahmen sicherstellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden:
- Nachsicht und Einfühlungsvermögen: Ein obligatorisches Beileidsschreiben und eine Aufschubfrist für Trauerfamilien könnten helfen, den ersten Schock zu mildern.
- Automatisierte Lösungen: Eine direkte Kommunikation zwischen Einwohnermeldeämtern und Rundfunkanstalten, die automatisch den neuen Bewohner einer Wohnung meldet, könnte den Angehörigen unnötige Sorgen ersparen.
- Öffentliche Aufklärung: Kampagnen zur Aufklärung und Sensibilisierung für bürokratische Verfahren könnten Bürger besser auf ihre Pflichten und Rechte vorbereiten, insbesondere in schwierigen Zeiten.
Es bleibt wichtig, dass Institutionen menschlicher und verständnisvoller werden, um echte Trauer nicht in zusätzliche Lasten zu verwandeln.
– NAG