In einem Zug von Belgien Richtung Deutschland kamen Bundespolizisten einem kuriosen Fall auf die Spur: Ein 58-jähriger Mann aus Kamerun wurde am Aachener Hauptbahnhof festgenommen. Er stach den Beamten ins Auge, nachdem eine aufmerksame Zeugin einen Diebstahl im Zug meldete. Doch es entpuppte sich als mehr als nur ein gewöhnlicher Diebstahl.
Der migrantische Dieb hatte ganze zwölf Aliasnamen in petto und reiste ohne die nötigen Dokumente. Zum Glück hatte er auch seinen echten kamerunischen Reisepass dabei, sodass die Beamten seine wahre Identität klären konnten. Eine Überprüfung ergab, dass er bereits vielfach wegen Eigentumsdelikten polizeibekannt war und sogar mit einer Wiedereinreisesperre belegt ist.
Fundstücke bei der Durchsuchung
Bei einer genaueren Durchsuchung fand die Polizei nicht nur Bargeld, sondern auch eine teure Sonnenbrille und einen französischen Reisepass – ein Beweis mehr für seine kriminellen Aktivitäten. Das bestohlene Opfer, eine Frau, war zunächst gar nicht aufgefallen, dass sie bestohlen wurde, da sie während der Zugfahrt schlief. Erst als die Polizei sie kontaktierte, kam sie zurück nach Aachen und nahm ihre Sachen wieder entgegen.
Im Anschluss an die Festnahme wurde der Mann ins Polizeigewahrsam nach Aachen überstellt. Ein Bundespolizeisprecher erklärte, dass er im Zuge eines beschleunigten Verfahrens noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt werden sollte. Was macht dieses beschleunigte Verfahren so besonders? Es ermöglicht eine schnellere Abwicklung von einfach gelagerten Strafsachen durch modifizierte Beweisführung und eine mündliche Anklageerhebung, wie in offiziellen Dokumenten der Justiz NRW nachzulesen ist.
Die Staatsanwaltschaft muss das beschleunigte Verfahren ausdrücklich beantragen, wenn keine Möglichkeit eines noch einfacheren Strafbefehls in Betracht kommt. Die Eile des Verfahrens verlangt, dass Beweismittel sofort verfügbar sind und die Verhandlung je nach Geschäftsstand des Gerichts kurzfristig stattfinden kann.
Für die betroffene Frau endete der Vorfall mit der erfreulichen Rückgabe ihres Eigentums, während für den Kameruner die rechtlichen Konsequenzen noch nicht gänzlich absehbar sind. Der Prozess gegen ihn, zumindest soweit die Beweislage es erlaubt, wird in seiner rasanten Form durch das beschleunigte Verfahren weitergehen.