26-Jähriger vergreift sich im Hauptbahnhof Dortmund sexuell an 14-Jähriger – Polizeibekannt wegen weiteren Sexualdelikts
Im Fokus steht diesmal nicht nur das verurteilungswürdige Verhalten eines Einzelnen, sondern auch die Frage, wie solche Vorfälle das Sicherheitsempfinden in der Gesellschaft beeinflussen und welche Schritte ergriffen werden können, um solche Ereignisse zu verhindern. Am Sonntagmittag, dem 28. Juli, ereignete sich ein schockierender Vorfall im Dortmunder Hauptbahnhof. Ein 26-jähriger Mann aus Recklinghausen verging sich sexuell an einer 14-jährigen Jugendlichen.
Der Vorfall ereignete sich gegen 11:35 Uhr, als Bundespolizisten von zwei Zeugen, einem 28-jährigen und einem 30-jährigen Dortmunder, über den Täter informiert wurden. Die beiden Zeugen, die sich in Begleitung des Opfers befanden, beschrieben die Tat detailliert. Der Täter hatte der jungen Essenerin zunächst eine Zigarette angeboten, bevor er ihr körperlich zu nahe kam.
Mit den Worten „Du gefällst mir“ streichelte der Mann das Mädchen zunächst am Rücken, griff dann unter ihre Kleidung und schob seine Hand in ihre Hose. Als die 14-Jährige versuchte, sich dem Übergriff zu entziehen, packte der Täter sie fest an der Hose, zog sie zu sich und fasste ihr in den Intimbereich. Die Zeugen alarmierten sofort die Bundespolizei, die sich schnell am Ort des Geschehens einstellte.
Die Beamten stellten den Mann in der Nähe des Bahnhofsvorplatzes und nahmen ihn mit zur Dienststelle der Bundespolizei, um den Vorfall aufzuklären. Eine Auswertung der Überwachungskameras bestätigte den Tathergang. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Guineer bereits wegen eines anderen Sexualdelikts polizeibekannt war. Trotz dieser Vorgeschichte wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nur mit einem Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof entlassen, da keine „besonderen Gründe für eine Untersuchungshaft“ vorlagen.
Der Vorfall ist ein alarmierendes Beispiel für die Sicherheitsprobleme an öffentlichen Plätzen. Er verdeutlicht, wie wichtig es ist, strenge Maßnahmen zu ergreifen, um solche Übergriffe zu verhindern und Wiederholungstäter von potenziellen Opfern fernzuhalten. Eine Videoauswertung der Überwachungskameras spielte eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung des Falles, doch stellt sich die Frage, ob dies ausreichend präventiv wirkt.
Die 14-Jährige wurde nach dem Vorfall von der zuständigen Kriminalwache vernommen, während Beamte die Spurensicherung am Täter durchführten. Trotz der deutlich dokumentierten Beweise und seiner Vorgeschichte, wurde der 26-Jährige aus Mangel an „besonderen Gründen“ für eine Untersuchungshaft freigelassen.
Eine intensivere Überprüfung und strengere Auflagen für Personen mit solchen Vorstrafen sowie eine bessere Überwachung und Sicherheitspräsenz könnten zukünftige Vorfälle dieser Art verhindern. Die Politik könnte durch härtere Gesetze und eine bessere Finanzierung der Sicherheitsbehörden präventiv tätig werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Behörden und der Polizei sowie Aufklärungskampagnen könnten dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft zu stärken und solche kriminellen Handlungen zu minimieren.
Durch diese Maßnahmen könnte nicht nur die unmittelbare Gefahr, die von Wiederholungstätern ausgeht, reduziert, sondern auch ein klareres Signal an potenzielle Straftäter gesendet werden, dass solche Taten konsequent geahndet werden.
– NAG