Der Marokkaner Mokhtar B., 33 Jahre alt, wurde vom Landgericht Arnsberg zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht fand ihn schuldig, mehrfach seine schwangere Partnerin in Soest misshandelt, bedroht und vergewaltigt zu haben.
Soest – Ein dramatischer Prozess fand sein Ende im Landgericht Arnsberg, wo Mokhtar B., ein Mann mit marokkanischen Wurzeln, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt wurde. Die Richter der 4. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Petja Pagel befanden den Angeklagten für schuldig, seine Ex-Freundin in mehreren Fällen brutal misshandelt und vergewaltigt zu haben.
Das Gericht fällt ein hartes Urteil
Die Taten des 33-Jährigen umfassten nicht nur physische Gewalt wie Schläge und Drohungen mit einem Springmesser, sondern auch psychische Nötigung und Diebstahl. Vor allem die sexuellen Übergriffe und Vergewaltigungen gegenüber seiner damaligen, schwangeren Partnerin wurden als besonders schwerwiegend eingestuft. Der Angeklagte wurde von einer Justiz-Beamtin, gefesselt und in Begleitung seines Dolmetschers und Verteidigers Axel Denkert, in den Gerichtssaal geführt.
Teile der Verbrechen fanden sogar an öffentlichen Orten wie dem Stadtpark von Soest statt. Trotz der Schwere der Anschuldigungen zeigte Mokhtar B. während der Urteilsverkündung keine Emotionen. Er wirkte teilnahmslos, gähnte mehrfach und nahm das Urteil ohne sichtbare Reaktion hin.
Angeklagter rechtfertigt sich mit der Scharia
Der Verurteilte versuchte, seine Taten vor Gericht mit der Scharia, dem islamischen Rechtssystem, zu rechtfertigen. Er behauptete, seine Partnerin habe seine Ehre verletzt, was ihm das Recht gebe, sie zu schlagen und zu bedrohen. Die Scharia umfasst alle Gesetze und Normen, die aus dem Koran und den Überlieferungen des Propheten Mohammed, der sogenannten Sunna, hervorgehen.
Besonders erschütternd fand das Gericht das völlige Fehlen von Unrechtsbewusstsein bei Mokhtar B. Richter Pagel betonte mehrmals die „toxische“ Natur der Beziehung zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer.
Ein gewisses Maß an verminderter Schuldfähigkeit wurde dem Angeklagten jedoch zuerkannt. Aufgrund von Drogenkonsum, der zu Wahnvorstellungen geführt habe, habe er geglaubt, seine Freundin würde ihn betrügen. Dies soll der Grund für die Drohungen und Misshandlungen gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin Nicole Kuni, hatte ursprünglich zehn Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht lehnte die Sicherungsverwahrung jedoch ab, was von der Staatsanwältin dennoch als zufriedenstellend betrachtet wurde. Der Verteidiger des Verurteilten beabsichtigt jedoch, in Revision zu gehen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Er hatte eine deutlich niedrigere Strafe von viereinhalb Jahren gefordert.
Weitere Details zu diesem Prozess und den gerichtlichen Entscheidungen können in einem umfassenden Bericht auf www.soester-anzeiger.de nachgelesen werden.