BADEN-BADEN. Ein Aufsehen erregender Fall beschäftigt das Amtsgericht Baden-Baden. Die geplante Umwidmung des Schwarzwaldwohnstifts in eine Asylunterkunft wurde von den Richtern als rechtswidrig eingestuft. Der Hintergrund: Die älteren Bewohner beschwerten sich zunehmend über Lärm und Belästigungen durch hauptsächlich junge ausländische Frauen mit Kindern.
Der Fall wurde durch eine Klage von 19 Apartment-Besitzern ins Rollen gebracht. Diese wehrten sich dagegen, dass die restlichen Eigentümer der Residenz einem Angebot der Stadt Baden-Baden zustimmten, die Apartments zu höheren Mieten statt an Senioren an Asylbewerber zu vermieten. Das Gebäude verfügt insgesamt über 117 Apartments, die verschiedene Eigentümer haben.
Verträge und Festlegungen seit den 1980er Jahren
Das Gericht stellte klar: Seit dem Bau in den 1980er Jahren belegten alle Verträge, dass das Schwarzwaldwohnstift als Senioren-Wohnstift bestimmt war. Eine Nutzung als Unterkunft für Migranten war demnach unzulässig. Diese Entscheidung stützte sich auf die lange bestehende Widmung des Objekts.
Interessant war, dass die Eigentümergemeinschaft und deren Verwaltung eine schlecht besuchte Versammlung im Juni 2023 nutzten, um die neue Nutzung zu beschließen. Das mutmaßliche Motiv: Finanzielle Interessen. Die Stadt Baden-Baden bot nämlich höhere Mieten als die bisherigen Senioren.
Dem einzelnen Wohnungsbesitzer stand es demnach frei, seine Einheit an die Stadt zu vermieten. Geplant war sogar ein Generalmietvertrag mit der Stadt, um die gesamte Residenz als Asylunterkunft zu nutzen. Doch diese Pläne unterband das Gericht.
Rechtsstreit sorgt für Unruhe
Im Schwarzwaldwohnstift lebt unter anderem der ehemalige Kultur-Staatssekretär Sachsen-Anhalts, Leon Meyer-Vogelfänger. Er machte seiner Empörung gegenüber der Welt Luft: „Die Zweckentfremdung des Wohnstifts ist rechtswidrig, die Flüchtlinge müssen ausziehen.“
Meyer-Vogelfänger, 80 Jahre alt, pochte darauf, dass die Residenz wieder eine reine Senioreneinrichtung sein solle. Er betonte, es gehe nicht um das Wohl der Migranten, sondern um „das Ausquartieren von Bewohnern zugunsten des Erschleichens höherer Mieterträge“.
Wie schnell die Asylbewerber das Wohnstift verlassen müssen, hängt stark davon ab, ob Berufung eingelegt wird. Dies hält die Stadt Baden-Baden für möglich, da sie sich bis zur Rechtskraft des Urteils nicht äußern wolle. Der gesamte Rechtsweg könnte sich somit noch über Jahre hinziehen. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf jungefreiheit.de.