Die Mütterrente kräftig aufgebessert! Über 10 Millionen Mütter und auch Väter in Deutschland profitieren von staatlichen Zuschüssen, die ihre Rente aufpolieren. Mit durchschnittlich 177 Euro Monatszuschuss ist das kein Pappenstiel. Rund 21,7 Milliarden Euro hat die Rentenversicherung im vergangenen Jahr für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgegeben, davon trugen die Förderungen des Bundes etwa 17,3 Milliarden Euro. Deshalb lohnen sich die Anträge umso mehr, wie berlin-live.de berichtet.
Doch aufgepasst! Um von der sogenannten Mütterrente zu profitieren, müssen Eltern aktiv werden und den entsprechenden Antrag stellen. Ein wichtiger Punkt: Der Staat erkennt für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre Erziehungszeit an. Für Kinder, die davor das Licht der Welt erblickten, sind es zwei Jahre und sechs Monate. Pro Kind gibt es bis zu 3,0 Entgeltpunkte, die sich in bis zu 117,96 Euro mehr Rente verwandeln – und das kann schnell finanziell spürbar werden. Wer das allerdings versäumt, lässt bares Geld auf dem Tisch liegen, da diese Zeiten nicht automatisch anerkannt werden, wie fr.de ausführlich erklärt.
Details zur Antragstellung
Die Grundvoraussetzung für den finanziellen Ausgleich ist der Nachweis der Erziehung – im besten Fall durch die Geburtsurkunde. Nur ein Elternteil kann diese Zeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen. Zudem erfordert es eine klare Kommunikation: Ein gemeinsames Formular muss der Rentenversicherung eingereicht werden, wenn beide Elternteile Anspruch auf die Erziehungszeit erheben wollen. Die Mütterrente ist seit dem 1. Juli 2014 in Kraft und richtet sich an alle Eltern, die die Herausforderungen der Kindererziehung meistern mussten, um ihnen später eine finanzielle Entlastung im Alter zu ermöglichen.