Deutschland

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: München bereitet sich vor!

NAG/NAG Redaktion – Ab 2026 wird in Deutschland der gesetzliche Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder eingeführt, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren! Anfang Oktober fand die dritte Ganztagskonferenz im Münchener Landratsamt statt, bei der mehr als 80 Beteiligte – unter anderem Bürgermeister und Sozialreferenten – aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze diskutierten. Im Fokus: Die Bedürfnisgerechte Umsetzung der neuen Regelung im Landkreis München.

Besonders beeindruckend war das innovative Modell der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, das unter dem Motto „Bildungscampus“ eine Vernetzung von Bildungseinrichtungen mit bestehenden Anbietern vorsieht. Hierbei sollen Kinder ihre Nachmittage nach eigenen Interessen gestalten, sei es in Sport, Musik oder kreativen Aktivitäten. Neben der Förderung der Mobilität und Mitbestimmung der Kinder wurden auch bedeutende Themen wie Inklusion und die optimale Organisation der Ganztagsangebote besprochen.

Aktuell genießen bereits 80 Prozent der Kinder im Landkreis München Nachmittagsbetreuung, doch die Teilnehmenden betonten die Dringlichkeit einer bedarfsgerechten Planung für einen erfolgreichen Ausbau bis 2026, da Fachkräftemangel ein weiteres Problem darstellt. Ein Schritt in die richtige Richtung, um eine qualitativ hochwertige Ganztagsbildung zu gewährleisten, fordern die Expertinnen und Experten gemeinsam, so www.landkreis-muenchen.de.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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