In einem kontroversen Vorfall an der Carl-Zuckmayer-Schule in Neukölln, Berlin, sollten Schüler der siebten Klasse zur Teilnahme an einem Fastenbrechen (Iftar) während des Ramadan verpflichtet werden. Das mit Spannung erwartete Festessen war für den 28. März von 17:30 Uhr bis 20 Uhr angesetzt, und die Einladung richtete sich an die Eltern der Schüler. In einem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnahme verpflichtend sei, da dafür Unterricht ausfallen müsse.
Besonders brisant wurde die Situation durch die Tatsache, dass das Festessen als Pflichtveranstaltung auch für nicht-muslimische Schüler angekündigt war, was auf Widerstand bei nicht-religiösen Eltern stieß. Diese äußerten lautstarken Protest gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung. Der Berliner Senat, der sich in die Diskussion einschaltete, stellte klar, dass das Neutralitätsgebot für staatliche Schulen nicht verletzt werden dürfe und dass die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig sei. Das Fastenbrechen ist eine Feier, die Muslime am Abend des Ramadans mit einem großen Essen zelebrieren, nachdem sie tagsüber gefastet haben.
Klarstellungen des Senats
Der Bezirksbürgermeister von Neukölln, Martin Hikel, betonte die Notwendigkeit der religiösen Neutralität innerhalb der Schulen und wies darauf hin, dass die Teilnahme an religiösen Festen nicht verpflichtend sein könne. Nach Gesprächen mit der Schulleiterin wurde klargestellt, dass kein Unterricht entfallen würde und die Schule entsprechend handeln musste. Um die Bedenken zu zerstreuen, wurde das ursprüngliche Schreiben an die Eltern entsprechend korrigiert und neu versendet.
Die Berliner Senatsverwaltung untermauerte die Position, dass derartige Veranstaltungen im Kontext der Schulbildung freiwillig sein müssen. Dies stellt sicher, dass Schüler, unabhängig von ihrem Glauben, nicht unter Druck gesetzt werden, an kirchlichen oder religiösen Feiern teilzunehmen. Das Neutralitätsgebot an staatlichen Schulen verpflichtet Lehrkräfte, sich in Bezug auf religiöse, politische und weltanschauliche Fragen neutral zu verhalten, wie auch im Dokument des Instituts für Bildung und Forschung festgehalten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Debatte um die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in Schulen in Deutschland weiterhin ein sensibles Thema ist. Die Geschehnisse an der Carl-Zuckmayer-Schule zeigen, wie wichtig es ist, klare Richtlinien zu haben, die sowohl die religiösen Bedürfnisse der Schüler berücksichtigen als auch die Prinzipien der Trennung von Staat und Religion respektieren.