In der brandenburgischen Gemeinde Rangsdorf steht das Leben der Familie W. aufgrund eines verheerenden Behördenfehlers auf der Kippe. Kristin W., die sich im neunten Monat schwanger befindet, kämpft um ihr Zuhause, das sie 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben hat. Hintergrund des Problems ist ein alter Rechtsstreit über das Grundstück, den ein US-Amerikaner, der als rechtmäßiger Eigentümer gilt, seit Jahren führt. Wie die Berliner Zeitung berichtet, behauptet das Oberlandesgericht, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft war, weil der Erbe nicht korrekt informiert wurde.
Die jahrzehntelange Geschichte ist dabei so absurd wie tragisch. Kristin W. und ihr Mann ersteigerten vor über einem Jahrzehnt das verwilderte Grundstück mit der Vorstellung, dort ein neues Leben zu beginnen. Doch als die Familie 2012 in ihr neu gebautes Traumhaus einzog, war alles noch ungewiss. Der Erbe, der von der Zwangsversteigerung nichts wusste, klagte und erhielt im Jahr 2014 Recht. Für die Familie W. bedeutete das eine anhaltende rechtliche und finanzielle Belastung. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die W.s das Grundstück räumen und ihre selbstgebauten vier Wände abreißen müssen, während sie auch noch eine Nutzungsgebühr zahlen sollen, wie die 20 Minuten berichtet.
Ein Hoffnungsschimmer?
Obwohl die rechtlichen Möglichkeiten zur Einspruchserhebung begrenzt sind, bleibt Kristin W. optimistisch und sieht die Verhandlung beim Bundesgerichtshof als ihren letzten Hoffnungsschimmer. „Es geht darum, ob wir hier überhaupt noch eine Zukunft haben“, erklärt sie. Die Belastungen, die die gesamte Situation für die Familie mit sich gebracht hat, sind enorm – nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Es bleibt unklar, ob das Land Brandenburg, welches die Rechtskosten übernommen hat, tatsächlich für die entstandenen materiellen Schäden aufkommen wird. Der Sprecher des Justizministeriums lässt jedoch verlauten, dass eine Lösung angestrebt wird, um weiteres Leid zu verhindern, während die Familie alles daran setzt, ihr Zuhause zu bewahren.
Berliner Zeitung