Mit der neuen Koalition aus CDU und CSU steht das Bürgergeld vor der Abschaffung. Die Reform hat zum Ziel, Erwerbslose schneller aus dem Bezug von Grundsicherung zu bringen. Jobcenter werden mehr Befugnisse erhalten und können Sanktionen künftig schneller und unbürokratischer verhängen. Dies umfasst auch die drohende vollständige Leistungsverweigerung bei wiederholter Ablehnung von Angeboten.
In diesem Zusammenhang wird der Vermittlungsvorrang, der bei der Einführung des Bürgergeldes durch die Ampel-Koalition abgeschafft wurde, wieder eingeführt. Diese Maßnahme soll die Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt priorisieren. Anja Piel, ein Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), kritisiert allerdings die Rückabwicklung der Fortschritte des Bürgergelds.
Beeinflussung der Beratungsqualität
Dagmar Brendel, die Chefin des Jobcenters in Berlin-Neukölln, betrachtet die Verbesserung der Beratungsqualität als zentralen Gewinn des Bürgergelds. Sie betont, dass auch unter Hartz IV qualitativ hochwertige Unterstützung essentiell war. Statt nur Sanktionen zu verhängen, setzen die Jobcenter auf umfassende Beratung und Förderung. Die Sanktionsquote in Berlin-Neukölln bleibt dabei konstant unter zehn Prozent.
Die Verantwortung für den Bezug des Bürgergelds liegt sowohl bei den Jobcentern als auch bei den Beziehenden. Die genaue Ausgestaltung der neuen Grundsicherung, die den Vermittlungsvorrang und die Möglichkeit des vollständigen Leistungsentzugs enthält, bleibt jedoch unklar und hängt vom Verlauf des Gesetzgebungsprozesses ab.
Änderungen und Unsicherheiten
Die Umbenennung des Bürgergeldes zurück in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ wurde im Koalitionsvertrag beschlossen. Allerdings wird die Grundsicherung nicht vollständig neu gestaltet, und einige Regelungen des Bürgergeldes werden zurückgenommen. Viele der geplanten Änderungen erscheinen kosmetischer Natur, und es fehlen verbindliche Zusagen für eine effektive Umsetzung.
Zweifel an der Umsetzung geplanter Unterstützungsleistungen – wie persönliche Beratung und finanzielle Ausstattung der Jobcenter – bestehen. Im Wahlkampf wurden 100 Prozent Vollsanktionen für leistungsberechtigte Personen, die Jobangebote ablehnen, angedroht. Diese vollständigen Leistungseinstellungen könnten sich jedoch als schwer durchsetzbar erweisen.
Ein schnelleres und unbürokratisches Sanktionsverfahren wurde angekündigt, während Karenzzeiten für das Schonvermögen abgeschafft werden sollen. Die Veränderungen bei den Regelsätzen beziehen sich auf ältere Rechtsstände, was zu einer Rückkehr zu bisherigen Berechnungsgrundlagen führt. Diese Anpassungen könnten möglicherweise zu Unterdeckungen führen.
Die Ambivalenz des „Passiv-Aktiv-Transfers“, der finanzielle Anreize für Arbeitgeber zur Integration von Leistungsbeziehern schaffen soll, bleibt unklar. Außerdem wird im Koalitionsvertrag kein Begriff wie „Pflichtarbeit“ verwendet; stattdessen sollen positive Anreize für die Arbeitsaufnahme geschaffen werden.
Für viele Leistungsberechtigte bleibt offen, ob die Änderungen an die oben genannten eine tatsächliche Verbesserung ihrer Situation mit sich bringen werden. Es ist zu befürchten, dass der Druck durch Sanktionen verstärkt wird, während die Grundlage ihrer sozialen Absicherung weitgehend unverändert bleibt.
Abschließend muss festgestellt werden, dass die künftigen Entwicklungen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sowohl in der Ausgestaltung als auch in der Umsetzung, eine entscheidende Rolle für die Perspektiven von Arbeitslosen spielen werden. Die Unsicherheit über die konkreten Maßnahmen und deren Verbindlichkeit könnte die Realität vieler Betroffener maßgeblich beeinflussen.
gegen-hartz.de stellt fest, dass …