In Deutschland steht das Bürgergeld, welches seit Januar 2023 als Nachfolger des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gilt, in der öffentlichen Diskussion. Während einige Kritiker anmerken, dass zu viel Unterstützung für zu wenig Gegenleistung gewährt wird, zeigt sich in vielen Fällen ein dringender Bedarf an zusätzlichen Leistungen. Das Bürgergeld bietet individuellen Ansprüchen gerecht werdende Mehrbedarfsleistungen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen.
So haben beispielsweise schwangere Bürgergeld-Empfängerinnen ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes, aktuell 563 Euro, was etwa 95 Euro monatlich für Alleinstehende und 86 Euro für Paare ausmacht. Insgesamt könnten Schwangere bis zur Geburt bis zu 2.500 Euro an zusätzlicher Unterstützung erhalten, was auch durch die staatliche Lohnfortzahlung im Mutterschutz ergänzt wird, wenn es sich um eine erwerbstätige Mutter handelt. Für Alleinerziehende gibt es ebenfalls spezifische Zuschüsse, die abhängig von der Anzahl der Kinder gestaffelt sind, und bis zu 60 Prozent des Regelsatzes betragen können.
Mehrbedarf in besonderen Lebenslagen
Über die Zielgruppen der Schwangeren und Alleinerziehenden hinaus können auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen Mehrbedarfe beantragen. Beispielsweise erhalten Bürgergeld-Empfänger mit Zöliakie einen Mehrbedarf von 20 Prozent für glutenfreie Produkte. Der zusätzliche Bedarf, der für Personen mit Behinderungen gewährt wird, liegt bei 35 Prozent für erwerbsfähige und 17 Prozent für voll erwerbsunfähige Bürgergeld-Bezieher.
Diese Maßnahmen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums sind durch den Anspruch auf Bürgergeld und die geltenden Sozialhilferechtsnormen, geregelt im SGB II und SGB XII, gut abgesichert.
Der staatliche Schutz vor Armut wird auch über die Sozialhilfe gewährt, welche als „Auffangnetz“ dient. Diese Unterstützung gilt für Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind. Um Sozialhilfe beantragen zu können, müssen Betroffene nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dazu zählen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Unterschiede zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe
Der wesentliche Unterschied zwischen Bürgergeld und Sozialhilfe liegt in der Zielgruppe und der Ausrichtung der Unterstützung. Während das Bürgergeld sich an erwerbsfähige Personen richtet und deren Rückkehr ins Arbeitsleben fördert, zielt die Sozialhilfe auf dauerhaft Erwerbsunfähige ab. Die Antragstellung und die zuständigen Behörden sind ebenfalls unterschiedlich: Bürgergeld wird über die Jobcenter verwaltet, während Sozialhilfe durch die Sozialämter verantwortet wird. Diese Unterschiede sind insbesondere für Betroffene wichtig, die zwischen den beiden Unterstützungsformen wechseln müssen oder sich in einer Übergangsphase befinden.
In Anbetracht der unterschiedlichen Regelungen ist es ratsam, im Bedarfsfall Kontakt zu den zuständigen Jobcentern oder Sozialämtern aufzunehmen. Insbesondere, da staatliche Sozialleistungen darauf abzielen, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist die Inanspruchnahme der verfügbaren Leistungen von großer Bedeutung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Thema Bürgergeld und Sozialhilfe trotz der bestehenden Kritik an den Regelungen weiterhin von hoher Relevanz ist. Der Bedarf an zusätzlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ist für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen ein entscheidender Faktor für die Aufrechterhaltung des Lebensstandards und der sozialen Integration.
Für detailliertere Informationen zur Thematik empfiehlt es sich, die Artikel von Merkur, Bundesregierung und Bürger-Geld zu konsultieren.