Umbenennung der Treitschkestr. – So geht's für Anwohner jetzt!
Am 1. Oktober 2025 wurde die Treitschkestr. in Betty-Katz-Str. umbenannt. Bürgerämter bieten Unterstützung bei Änderungen.

Umbenennung der Treitschkestr. – So geht's für Anwohner jetzt!
Am 01. Oktober 2025 wurde die Treitschkestr. in Betty-Katz-Str. umbenannt. Diese Änderung bringt melderechtliche Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich, wie die Bezirklichen Mitteilungen auf berlin.de erläutern. Betroffene sind jetzt aufgefordert, ihre Personalausweise und Kfz-Zulassungsbescheinigungen zu ändern. Angehörige nichtdeutscher Nationalitäten müssen zusätzlich neue Meldebescheinigungen beantragen. Die Verwaltung hat die Umstellung so gestaltet, dass die Änderungen ab Oktober 2025 kostenfrei und ohne Terminvereinbarung durchgeführt werden können.
Um den Anwohnern den Prozess zu erleichtern, sind die Änderungen in den drei bezirklichen Bürgerämtern – Rathaus Steglitz, Rathaus Zehlendorf und Lankwitz – während der üblichen Öffnungszeiten möglich. Darüber hinaus bietet das Mobile Bürgeramt an zwei Tagen im Oktober besondere Dienstleistungen vor Ort an: Am Dienstag, den 07. Oktober von 09 bis 15 Uhr und am Dienstag, den 14. Oktober von 11 bis 17 Uhr. Der Standort des Mobilen Bürgeramts ist die Kopernikus Oberschule in der Lepsiusstr. 28, 12163 Berlin.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Umbenennung
Die Umbenennung der Straße erfüllt die rechtlichen Anforderungen, die für solche Maßnahmen notwendig sind. Laut jura-online.de sind Kommunen rechtsfähige Verwaltungseinheiten mit einem gewissen Ermessensspielraum bei der Umbenennung von Straßen. Diese Umbenennungen dürfen jedoch nicht willkürlich erfolgen und müssen sachliche Erwägungen sowie die Belange der Anlieger in Betracht ziehen. Ein Beispiel für eine solche Namensänderung ist die geplante Umbenennung der Hindenburgstraße in Loebensteinstraße, die aufgrund von Berichten über Paul von Hindenburgs Verstrickung mit dem nationalsozialistischen Regime diskutiert wird.
Hierbei stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Ermessensentscheidung des Stadtbezirksrats bei der Umbenennung nicht zu beanstanden sei. Dies unterstreicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht, das es den Städten erlaubt, Straßennamen zu bestimmen, wobei die Belange der gesamten Gemeinde gewahrt bleiben müssen. Das Gericht erkannte keinen Ermessensfehler bei der Umbenennung und berücksichtigte auch die Umstellungskosten, die nicht als erheblich angesehen wurden.
Organisatorische Aspekte der Umbenennung
Für die praktische Umsetzung der Umbenennung sind verschiedene Verwaltungsstellen zuständig, wie unter anderem das Vermessungs- und Katasteramt. Dies führt die formale Umstellung der Straßennamen und Adressen durch, die größtenteils automatisiert erfolgt. Daten über die neue Adresse werden an verschiedene Stellen weitergeleitet, darunter Feuerwehr, Polizei und städtische Dienststellen. Die Grundstückseigentümer und Anwohner werden kostenfrei informiert, und alte Straßennamenschilder bleiben für drei Jahre an Ort und Stelle, jedoch mit durchgestrichenem alten Namen, wie auf der Website der Stadt Münster zu stadt-muenster.de erläutert wird.
Anwohnende müssen während der Umstellung sicherstellen, dass ihre Adresse in wichtigen Dokumenten wie Personalausweis und Fahrzeugschein aktualisiert wird. Dies geschieht ohne zusätzliche Gebühren und bietet die Möglichkeit zur Vertretung durch eine schriftliche Vollmacht. Es wird empfohlen, alle relevanten Stellen, bei denen die Adresse registriert ist, über die Änderungen zu informieren, ähnlich wie bei einem Umzug.