Tragischer Tram-Unfall in Prenzlauer Berg: Fußgängerin schwer verletzt

Tragischer Tram-Unfall in Prenzlauer Berg: Fußgängerin schwer verletzt
Am 19. Oktober 2023 kam es in Prenzlauer Berg zu einem tragischen Verkehrsunfall, als eine 78-jährige Fußgängerin von einer Tram der Linie M1 erfasst wurde. Der 37-jährige Fahrer der Straßenbahn steuerte sein Fahrzeug gegen 18:10 Uhr in Richtung Straße Am Kupfergraben, als die Frau auf dem Mittelstreifen nahe den Tramgleisen im Haltestellenbereich des S- und U-Bahnhofs Schönhauser Allee stand. Diese wurde am Arm getroffen, stürzte und geriet zwischen Bordstein und Gleise, woraufhin sie mitgeschleift wurde. Sie erlitt dabei schwere innere Verletzungen und musste umgehend zur intensivmedizinischen Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 1 (Nord) hat die Ermittlungen zum Unfall aufgenommen, um die genauen Umstände zu klären, wie berlin.de berichtet.
Nur wenige Stunden zuvor ereignete sich ein weiterer schwerer Unfall in der Greifswalder Straße, bei dem ein 50-jähriger Fußgänger gegen 16:15 Uhr von einer Straßenbahn der Linie M4 erfasst wurde, als er die Fahrbahn bei roter Ampel betrat. Der Mann erlitt schwerste Kopfverletzungen und verstarb am Unfallort. Der 52-jährige Fahrer der Tram erlitt einen Schock und benötigte ambulante Versorgung. Aufgrund des Unfalls war die Greifswalder Straße zwischen Danziger Straße und Hanns-Eisler-Straße bis etwa 20:30 Uhr in beiden Richtungen gesperrt. Ein Fachkommissariat für Verkehrsdelikte hat auch hier die Ermittlungen aufgenommen, wie bild.de meldet.
Ermittlung von Unfallursachen
Diese beiden Vorfälle sind Teil eines breiteren Bildes, das durch die monatliche Straßenverkehrsunfallstatistik der Region gezeichnet wird. Laut statistik-berlin-brandenburg.de werden in dieser Statistik nicht nur die Unfälle erfasst, sondern es gibt auch detaillierte Informationen über die Beteiligten und Fahrzeuge sowie über Verunglückte und Unfallursachen. Die Ergebnisse der Statistik bieten eine Grundlage für Maßnahmen in den Bereichen Gesetzgebung, Verkehrserziehung, Straßenbau und Fahrzeugtechnik.
Die umfassende Erhebung wird als Vollerhebung mit Auskunftspflicht der Polizeidienststellen durchgeführt und umfasst nur Unfälle, die sich auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ereignet haben. Verkehrsunfälle, die lediglich Sachschäden oder geringfügige Verletzungen zur Folge haben, werden dagegen nur teilweise erfasst.