Breitehorn: Über 400 Stimmen für Spandaus Zukunft eingegangen!
Das Bezirksamt Spandau evaluiert Rückmeldungen zur Breitehorn-Machbarkeitsstudie und plant zukünftige Schritte für die Arealnutzung.

Breitehorn: Über 400 Stimmen für Spandaus Zukunft eingegangen!
Das Bezirksamt Spandau hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Machbarkeitsstudie am Breitehorn abgeschlossen. Bis Ende August 2025 sind mehr als 400 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Diese Rückmeldungen werden von den Fachämtern des Bezirks ausgewertet, und bis Ende Oktober 2025 soll ein umfassender Überblick über die Ergebnisse vorliegen. Anhand dieser Informationen wird anschließend ein Umsetzungsfahrplan für das gesamte Areal am Breitehorn erstellt. Die Rückmeldungen und die Machbarkeitsstudie bilden dabei die wesentlichen Grundlagen für die Planung.
Die Fläche umfasst etwa 13 Fußballfelder und es gibt derzeit noch keine endgültige Entscheidung zur langfristigen Nutzung. Für die drei Wochenendsiedlungen plant das Bezirksamt eine direkte Abstimmung mit den betroffenen Vereinen. Zusätzlich betont Baustadtrat Thorsten Schatz, dass es keine vorfestgelegten Maßnahmen für die Wochenendvereine geben wird. Alle vertraglichen Verpflichtungen sollen in einem Prozess mit den betroffenen Vereinen thematisiert werden. Ein Zeitstrahl, der die nächsten Schritte skizziert, wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Beteiligung und Transparenz als zentrale Elemente
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Städtebau eine lange Tradition und ist ein verpflichtendes Element in der Bauleitplanung. Diese Beteiligung ermöglicht es, spezifisches Wissen der Betroffenen zu integrieren, ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfassen und fördert somit die Transparenz, die für die Akzeptanz von Entscheidungen entscheidend ist. Zudem erlaubt sie eine demokratische Legitimierung von Entscheidungen und ist wichtig für Umweltverträglichkeitsprüfungen, um mögliche Umweltauswirkungen frühzeitig zu erkennen (toolbox-umweltgerechtigkeit.de).
Dem Bezirksamt Spandau wurde vorgeworfen, die Einsicht in den Kaufvertrag zum Breitehorn abzulehnen, da Angaben zu Kaufpreisforderung und Verbilligungsbetrag als Geschäftsgeheimnisse galten. Der Kaufpreis für das Areal beläuft sich auf 3.827.000 Euro, während der Verbilligungsbetrag 350.000 Euro beträgt. Damit wird die Frage aufgeworfen, ob dieser Betrag tatsächlich einen erheblichen finanziellen Schaden für den Bezirk darstellen könnte. Baustadtrat Schatz erklärte, dass ohne rechtzeitig durchgeführte Renaturierungsmaßnahmen ein erheblicher Schaden drohe (openpetition.de).
Zusätzlich wird von Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz gefordert. Eine Petition ruft dazu auf, die Öffentlichkeit stärker einzubinden und Kommentare bis zum 29. August 2025 an den Bezirk zu senden. Hierbei wird die Möglichkeit angesprochen, den Verbilligungsbetrag zu bereinigen und das Abrissvorhaben zu stoppen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kommenden Monate entscheidend für die Entwicklung des Breitehorn-Areals sein werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und die anfängliche Planung könnten weitreichende Folgen für die betroffenen Vereine und die Nutzung des Gebiets mit sich bringen.