Schreckschusswaffe und Messer: Drama am Nordbahnhof in Berlin!

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In Berlin-Mitte kam es heute Morgen zu einem Streit, bei dem ein 40-Jähriger mit einer Schreckschusswaffe schoss und ein Messer einsetzte.

In Berlin-Mitte kam es heute Morgen zu einem Streit, bei dem ein 40-Jähriger mit einer Schreckschusswaffe schoss und ein Messer einsetzte.
In Berlin-Mitte kam es heute Morgen zu einem Streit, bei dem ein 40-Jähriger mit einer Schreckschusswaffe schoss und ein Messer einsetzte.

Schreckschusswaffe und Messer: Drama am Nordbahnhof in Berlin!

In der frühen Morgenstunde von heute, dem 18. November 2025, wurde die Polizei in Berlin-Mitte zu einem gewalttätigen Vorfall in der Straße Am Nordbahnhof gerufen. Nach Angaben der Berliner Polizei kam es zu einem Streit zwischen zwei Männern im Alter von 28 und 40 Jahren. Der Vorfall eskalierte, als der 40-Jährige zunächst eine Schreckschusswaffe zog und dem 28-Jährigen ins Gesicht schoss.

Nachdem die Schreckschusswaffe offenbar nicht ausreichte, um die Auseinandersetzung zu beenden, zog der 40-Jährige ein Messer und fügte dem 28-Jährigen eine Schnittverletzung im Gesicht zu. Die Polizei traf schnell am Tatort ein und nahm den alkoholisierten Angreifer fest. Der 28-Jährige erlitt durch den Angriff sowohl eine Schusswunde im Gesicht als auch eine Schnittverletzung am Unterkiefer. Eine ärztliche Versorgung vor Ort war notwendig, bevor er zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Rechtliche Konsequenzen für den Angreifer

Die Schreckschusswaffe wurde in der Nähe des Tatorts gefunden und sichergestellt. Der 40-Jährige verweigerte die Atemalkoholmessung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin eine Blutentnahme anordnete. Nach Durchführung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen und der Blutentnahme wurde er aus dem Gewahrsam entlassen.

Gemäß § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) könnte der 40-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden. Laut einem Artikel von Lecturio wird eine Körperverletzung als gefährlich angesehen, wenn sie mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeug begangen wird. Eine Schreckschusswaffe zählt dabei als Waffe, und ein Messer wird als gefährliches Werkzeug klassifiziert. Die mögliche Strafe reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Ermittlungen und rechtlicher Hintergrund

Die Ermittlungen zu diesem Vorfall laufen noch. Die rechtlichen Grundlagen, die für den Fall relevant sind, umfassen neben § 224 StGB auch § 223 StGB, der simplere Körperverletzungen regelt. Ein gefährliches Werkzeug wie ein Messer oder eine Schreckschusswaffe muss in der konkreten Situation des Übergriffs als geeignet betrachtet werden, erhebliche Verletzungen hervorzurufen, was in diesem Fall unzweifelhaft gegeben ist so IuraStudent.

Die Auseinandersetzung zeigt die ernsthaften Gefahren, die von der Nutzung solcher Waffen ausgehen. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Schritte die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, und welche Strafen den 40-Jährigen im Falle einer Verurteilung erwarten. In der Zwischenzeit er hofft auf baldige Genesung des Opfers, das nun im Krankenhaus behandelt wird.