Reinickendorf: Sturmschäden - Pflege und Fällmaßnahmen im Gange!
Reinickendorf arbeitet intensiv an der Beseitigung von Sturmschäden, insbesondere in öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen.

Reinickendorf: Sturmschäden - Pflege und Fällmaßnahmen im Gange!
Am 1. November 2025 berichtet der Bezirk Reinickendorf über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Beseitigung von Sturmschäden an Bäumen. Nach den letzten Erhebungen wurden bereits über 8.707 notwendige Pflege- und Fällmaßnahmen erfasst, von denen 8.035 bereits beauftragt oder vollständig abgeschlossen sind. Besonders in den Ortsteilen Konradshöhe/Tegelort und Heiligensee sind alle Baumkontrollen erfolgreich durchgeführt worden.
Die Verwaltung plant, alle geschädigten Bäume in diesen Gebieten bis Ende November zu bearbeiten. Die Beseitigung von Schäden in den Reinickendorfer Grünanlagen und auf Spielplätzen wird dabei mit Hochdruck vorangetrieben. Unter anderem musste auf dem Spielplatz in der Welfenallee ein großer Astbruch beseitigt werden, was den Einsatz von Klettertechnik erforderte. Ähnliche komplexe Schäden wurden auch auf den Spielplätzen am Dr.-Ilse-Kassel-Platz und Im Erpelgrund festgestellt.
Wetterbedingungen und Sicherheit
Die Fortführung der Schadensbeseitigung wird jedoch durch schlechtes Wetter, insbesondere durch Regen und Wind, beeinträchtigt. Bezirksbürgermeisterin Emine Demirbüken-Wegner (CDU) lobt den unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiter und der beauftragten Fachfirmen. Besonders die Sicherheit der Bürger hat oberste Priorität, da Spielplätze und Grünanlagen eine wichtige Rolle im täglichen Leben der Anwohner spielen.
Aktuell wurden einige Einrichtungen im Bezirk bereits freigegeben, darunter:
- Skaterbahn Senftenberger Ring
- BMX-Bahn Senftenberger Ring
- Spielplatz Steinbergpark
- Fitnessplatz Steinbergpark am Hundeplatz
- Fitnessplatz Steinbergpark am Spielplatz
- Spielplätze in der Sommerstraße / Seebeckstraße
- Grünanlagen im Schäferseepark und anderen wichtigen Bereichen
Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten
In Anbetracht der Sturmschäden ist es für Immobilieneigentümer von großer Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Bei Stürmen und Gewittern können herabfallende Äste und umstürzende Bäume erhebliche Schäden an Gebäuden verursachen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hebt hervor, dass Eigentümer:innen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit ihrer Grundstücke verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass regelmäßige Baumkontrollen unerlässlich sind, um mögliche Gefahren zu minimieren und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Vor allem bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) obliegt es der Gemeinschaft, die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Fällungen müssen gemäß der Baumschutzverordnung der jeweiligen Kommune durchgeführt werden und erfordern gegebenenfalls eine Genehmigung. Die Wohngebäudeversicherungen decken Sturmschäden in der Regel nur ab, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, darunter, dass ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 vorlag und diese Gefahr im Vertrag eingeschlossen ist.
Die Beseitigung umgestürzter Bäume sollte idealerweise von Fachunternehmen vorgenommen werden, da die Kosten oft nicht von der Versicherung getragen werden. Zudem haften Nachbarn für Schäden, die durch Bäume auf ihrem Grundstück entstehen, nur bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die Sicherstellung der Sicherheit von Grünanlagen als auch das Bewusstsein für rechtliche Verantwortlichkeiten entscheidend sind, um zukünftige Sturmschäden zu minimieren und die Lebensqualität im Bezirk zu gewährleisten.
Für weitere Informationen über die rechtlichen Aspekte zur Pflege von Bäumen und Sturmschäden können die Bürger:innen die Website von Wohnen im Eigentum besuchen.
Zusätzliche Informationen finden Interessierte auch auf der Seite von FC Barcelona.