Rasante Verfolgungsfahrt in Reinickendorf: Polizei stoppt illegales Rennen!

Rasante Verfolgungsfahrt in Reinickendorf: Polizei stoppt illegales Rennen!

Residenzstraße Ecke Mittelbruchzeile, 13409 Berlin, Deutschland - In der Nacht des 13. Juli 2025 kam es in Reinickendorf zu einem gefährlichen Vorfall, als zwei Autofahrer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen veranstalteten. Laut den Ermittlungen der Polizei, die am 14. Juli 2025 veröffentlicht wurden, wurden die beiden Fahrer gegen 22 Uhr von einer Zivilstreife beobachtet. Dabei handelte es sich um einen 37-jährigen BMW-Fahrer und einen 32-jährigen VW-Fahrer, die an der Kreuzung Residenzstraße Ecke Mittelbruchzeile mit quietschenden Reifen und deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren, berichtet berlin.de.

Die Situation eskalierte weiter, als die beiden Fahrer an der Kreuzung Residenzstraße Ecke Pankower Allee an einer roten Ampel hielten. Sobald die Ampel auf grün sprang, beschleunigten sie stark, was von den Einsatzkräften wahrgenommen wurde. Das laute Aufheulen der Motoren und erneut quietschende Reifen signalisierten ein deutliches Überschreiten der zulässigen Fahrweise. Die Polizei konnte die Fahrzeuge kurze Zeit später anhalten.

Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Berlin wurden die Führerscheine beider Männer beschlagnahmt, während das Fahrzeug des 32-Jährigen zudem ohne nachweisbare Versicherung war. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Autofahrer wieder entlassen. Ein Fachkommissariat für Verkehrsdelikte der Direktion 1 (Nord) hat die weiteren Ermittlungen übernommen, wie ferner-alsdorf.de berichtet.

Illegale Autorennen sind gemäß § 315d StGB strafbar. Die Strafen können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen umfassen. Es ist relevant, ob ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausgerichtet oder durchgeführt wurde, oder ob die Fahrer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig bewegten. Dabei genügt die Absicht, eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen, ohne dass die Fahrer tatsächlich die fahrzeugspezifische Höchstgeschwindigkeit erreichen müssen, erläutert jurcase.com.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Verfolgungsjagden bei Polizeiflucht als Wettbewerbs- oder Leistungsprüfung eingestuft werden können, was zusätzliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Gesetzgebung befasst sich mit der Gefährlichkeit von Autorennen und hat klare Vorgaben geschaffen, um sowohl die Fahrer als auch Unbeteiligte im Straßenverkehr zu schützen.

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OrtResidenzstraße Ecke Mittelbruchzeile, 13409 Berlin, Deutschland
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