E-Scooter-Chaos in Berlin: Blindenverband kämpft gegen Gefahr für Sehbehinderte

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Der ABSV zieht Klage gegen E-Scooter-Verbot in Berlin zurück; Gründe sind Formfehler und rechtliche Unsicherheiten.

Der ABSV zieht Klage gegen E-Scooter-Verbot in Berlin zurück; Gründe sind Formfehler und rechtliche Unsicherheiten.
Der ABSV zieht Klage gegen E-Scooter-Verbot in Berlin zurück; Gründe sind Formfehler und rechtliche Unsicherheiten.

E-Scooter-Chaos in Berlin: Blindenverband kämpft gegen Gefahr für Sehbehinderte

Am 24. Oktober 2025 hat der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) seine Klage gegen die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr zurückgezogen. Der Rückzug erfolgte aufgrund eines Formfehlers, wie rbb24 berichtet. Das Anliegen des Vereins war es, das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen zu untersagen, um die Sicherheit von sehbehinderten Menschen zu erhöhen.

Im Mittelpunkt der Klage stand die Forderung des ABSV, die erteilten Sondernutzungserlaubnisse für E-Scooter als rechtswidrig zu erklären. Laut Gerichtsangaben hätte der Verein jedoch gegen die spezifische Genehmigung klagen müssen, was die Zusammenarbeit mit den E-Scooter-Verleihern erforderlich gemacht hätte. Trotz des Rückzugs der Klage wird angestrebt, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Details hierzu sind noch unklar, doch der ABSV plant im Falle eines Scheiterns eine neue Klage.

Gefahren durch E-Scooter und Forderungen des ABSV

Der Vereinsvorsitzende Dietmar Polok betont die erheblichen Gefahren, die von falsch abgestellten E-Scootern für blinde und sehbehinderte Menschen ausgehen. Das derzeitige „Free-Floating-System“, das den Nutzern erlaubt, E-Scooter wahllos auf Gehwegen abzustellen, wird scharf kritisiert. Eine aktuelle Studie zeigt, dass 56 Prozent der E-Scooter ohne feste Abhol- und Rückgabestationen unterwegs sind. Dies führt nicht nur zu einer Gefährdung für sehbehinderte Personen, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer, darunter ältere Menschen mit Rollatoren, so der Lobbyverband Fuss e.V., der den ABSV unterstützt.

Zusätzlich fordert der ABSV eine Auskunft über die Anbieter, die Sondernutzungserlaubnisse im Rahmen des Free-Floating-Modells erhalten haben. Der Druck auf die Senatsverwaltung wächst, einen klaren Rahmen für den Umgang mit E-Scootern zu schaffen. Der ABSV plädiert für feste Abhol- und Rückgabestationen, um die Sicherheit und Barrierefreiheit auf den Gehwegen zu gewährleisten.

Eine bundesweite Problematik

Die Problematik des ungeordneten Abstellens von E-Scootern betrifft nicht nur Berlin. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband berichtet von ähnlichen Schwierigkeiten auf nationaler Ebene. Immer mehr Städte sehen sich mit den Herausforderungen des sogenannten Free-Floating-Systems konfrontiert, wobei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel steht.

Angesichts dieser Entwicklungen und der anstehenden Verhandlungen zwischen dem ABSV und der Senatsverwaltung wird deutlich, dass die Thematik der E-Scooter in urbanen Räumen weiterhin ein heiß diskutiertes Thema bleibt und eine Lösung dringend gesucht wird.