ZDK fordert Senkung der Stromsteuer zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
In Anbetracht der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht im Bundeskabinett fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen. Durch eine Anpassung auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde soll der Wirtschaftsstandort Deutschland international wettbewerbsfähig bleiben. Diese Forderung erstreckt sich nicht nur auf das produzierende Gewerbe, sondern auch auf mittelständische Unternehmen im Handel, der Dienstleistungsbranche und dem Handwerk.
Die Senkung der Stromsteuer hat das Ziel, Unternehmen zu entlasten. Der ZDK folgt damit dem Beschluss des Bundesrats, der eine systematische Entlastung von Unternehmen durch eine Anpassung der Abgaben und Umlagen im Energiesektor empfohlen hat. Der Verband moniert jedoch die unzureichende Senkung der Stromsteuer und fordert eine schnelle Angleichung an das EU-Steuerrecht.
Um allen Betrieben eine Entlastung zu ermöglichen, fordert der ZDK außerdem die Abschaffung der Antragsschwelle gemäß § 9b Absatz 2 des Stromsteuergesetzes. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Steuerentlastung nur gewährt wird, wenn der Entlastungsbetrag 250 Euro pro Jahr übersteigt. Diese Einschränkung benachteiligt insbesondere kleinere Firmen. Um die nötige Planungssicherheit für alle Unternehmen zu gewährleisten, sollten die steuerlichen Anpassungen unbefristet gesetzlich verankert werden.
In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat die Streichung von Strom aus Deponiegas, Klärgas und Biomasse aus der Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern (§ 2 Nummer 7) ab. Der ZDK unterstützt diese Position und betont, dass alle Technologien, die der Nachhaltigkeit und der Treibhausgaseinsparung dienen, gefördert und steuerlich entlastet werden sollten. Dies gilt auch für Kraftstoffe im Verkehrsbereich.
Der ZDK fordert außerdem, dass Doppelbelastungen im Zusammenhang mit dem bidirektionalen Laden vermieden werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Strom- und Mehrwertsteuer sowie die Netzentgelte, Umlagen und sonstigen Abgaben nur einmal beim Letztverbrauch anfallen.
Der Verband appelliert an die Bundesregierung, die erforderlichen Anpassungen im Energie- und Steuerrecht schnellstmöglich vorzunehmen. Im Hinblick auf Kraftstoffe im Verkehrssektor sollten Anreize geschaffen werden, in nachhaltige strombasierte Kraftstoffe und fortschrittliche Biokraftstoffe zu investieren. Es ist wichtig, dass die Entlastung auch beim Verbraucher ankommt. Dies ist entscheidend, um den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.