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Welches Gefängnis ist das richtige für Transfrauen? Die Situation in Berlin und Brandenburg im Fokus

In Berlin müssen Transfrauen nicht zwangsläufig in Männergefängnissen untergebracht werden. Dies ergab eine Anfrage der Berliner Zeitung an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Laut einer Sprecherin der Verwaltung kann von dem Grundsatz der Geschlechtertrennung im Gefängnis abgewichen werden, wenn Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem Personenstandseintrag angegebenen Geschlecht angehören. Das Berliner Strafvollzugsgesetz schreibt dies vor. Konkret bedeutet das, dass Penelope Frank, eine Aktivistin der Letzten Generation, die in ihrem Pass noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist, auch in einem Frauengefängnis untergebracht werden kann. Allerdings gibt es auch gewisse Bedingungen für die Unterbringung von Transpersonen in einem anderen Gefängnis. Die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten sowie die Sicherheit der zu inhaftierenden Person und der übrigen Gefangenen müssen gewährleistet sein. In Brandenburg hingegen gelten andere Regeln. Das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz sieht keine besonderen Regelungen für Transpersonen vor. Das bedeutet, dass Personen, die laut Personenstandsregister als Männer gelten, auch in einem Männergefängnis einsitzen müssten. Für Penelope Frank könnte dies relevant werden, da sie wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr angeklagt ist. Eine Verurteilung könnte zu einer Gefängnisstrafe führen, die im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre betragen kann. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin teilte mit, dass die Ermittlungen gegen die Aktivistin noch andauern und daher keine Einzelheiten zum Verfahrensstand bekannt gegeben werden können. Die Ausgestaltung des Strafvollzugs für transsexuelle Gefangene ist Ländersache. Vor der Föderalismusreform im Jahr 2008 galt das bundesweit einheitliche Strafvollzugsgesetz. Nun ist es in den Bundesländern geregelt. Allerdings war trotz der Föderalismusreform weiterhin der Trennungsgrundsatz des Strafvollzugsgesetzes gültig, der besagte, dass Transsexuelle nur dann im Gefängnis ihres gefühlten Geschlechts untergebracht werden dürfen, wenn sie ihr rechtliches Geschlecht bereits amtlich ändern hatten lassen. Zudem konnten Transfrauen bei Gewaltverbrechen oder wenn ihre Transition noch nicht weit genug fortgeschritten war, die Unterbringung in einem Frauengefängnis verwehrt werden. Dies sollte sie vor Mobbing seitens männlicher Mitgefangener schützen. Berlin entschied sich jedoch für eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes, die im September 2021 beschlossen wurde. Dadurch ist es auch Personen ohne geänderten Rechtsstatus möglich, gegebenenfalls in ein Gefängnis des jeweils anderen Geschlechts verlegt zu werden. Diese Reform stieß jedoch nicht überall auf Gegenliebe. Das radikalfeministische Bündnis "Radfem Berlin" kritisierte die Aufweichung des Trennungsgrundsatzes aus Sorge, dass Transweibliche in Frauen-Schutzräume eindringen und sich übergriffig verhalten könnten. Bisher sind jedoch keine derartigen Fälle bekannt geworden. Laut einer Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sind derzeit sechs trans- oder intersexuelle Personen im Berliner Strafvollzug inhaftiert. Davon wurden drei Personen vom Männer- in den Frauenvollzug oder umgekehrt verlegt. Es bleibt festzuhalten, dass die Ausgestaltung des Strafvollzugs für Trans-Häftlinge weiterhin Ländersache bleibt und sich durch das geplante bundesweite Selbstbestimmungsgesetz für Transpersonen im Strafvollzug nichts ändern wird. Das bedeutet, dass die Rechtsprechung in Bezug auf diesen Bereich in den Händen der Länder bleibt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erklärt, dass das Berliner Justizvollzugsvorgehen sich durch die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht ändern wird.

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Journalistik und Wirtschaftswissenschaften studiert und arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Hat für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und klaren Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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