Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Beschluss festgelegt, dass der Bezirk Spandau vorerst keine bauliche Erweiterung des Landschaftsfriedhofs Gatow vornehmen darf. Grund dafür ist der Lebensraum der dort ansässigen Zauneidechsen, welcher durch die Bauarbeiten bedroht würde.
Laut Gerichtsbeschluss ist der Bezirk verpflichtet, die Zauneidechsen vorab einzufangen und umzusiedeln, um ihre Population zu schützen. Die Zustimmung der oberen Naturschutzbehörde ist für die endgültige Beendigung des Einfangens erforderlich.
Der Nabu Berlin (Naturschutzbund) begrüßt diese gerichtliche Entscheidung. Bereits vor der Gerichtsverhandlung hatte der Naturschutzverein gemeinsam mit dem Bezirk Spandau begonnen, die Zauneidechsen einzufangen und umzusiedeln. Bis Mitte Juni wurden bereits 45 Tiere erfolgreich umgesetzt. Es wird erwartet, dass insgesamt etwa 100 Zauneidechsen umgesiedelt werden können.
Der Rechtsstreit entstand aufgrund einer Ausnahmegenehmigung, die die Senatsumweltverwaltung dem Bezirk Spandau für die geplante Erweiterung des Friedhofs erteilte. Der Nabu legte jedoch ein Eilverfahren ein und forderte das Umsiedeln der Eidechsen.
Es ist zu beachten, dass auf dem Landschaftsfriedhof in Gatow zusätzlich muslimische Grabstätten entstehen sollen, da es in Berlin einen Mangel an solchen gibt.
Insgesamt zeigt dieser Fall die Wichtigkeit des Natur- und Artenschutzes bei baulichen Erweiterungen und verdeutlicht, dass auch in stark besiedelten Gebieten auf den Erhalt von Lebensräumen und den Schutz von Tierarten geachtet werden muss.