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Verbrauchertäuschung: Deutsche Umwelthilfe fordert fünf Gasversorger auf, irreführende Werbung für klimakompensiertes Erdgas zu stoppen

Neue Gesetzesverfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger: Deutsche Umwelthilfe kämpft gegen angeblich "klimaneutrales" und "klimakompensiertes" Erdgas

In einer neuen Initiative hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fünf Gasversorger aufgefordert, ihre irreführende Werbung für angeblich "klimaneutrales" und "klimakompensiertes" Erdgas einzustellen. Die betroffenen Unternehmen sind das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese Anbieter bewerben ihre Ökogas-Produkte damit, dass sie die Klimagasemissionen durch Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten kompensieren. Nach einer Untersuchung der DUH sind diese jedoch ungeeignet, um die versprochene Klimaneutralität oder eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen. Bereits im April dieses Jahres hatte die DUH rechtliche Schritte gegen 15 Gasversorger eingeleitet, die zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf fragwürdige Wald- und Kochofenprojekte zurückgriffen. Die DUH hatte zuvor umfassend zusammen mit Correctiv zum Thema "Ökogas" recherchiert und somit die Grundlage für die Rechtsverfahren geschaffen.

Laut Jürgen Resch, dem Bundesgeschäftsführer der DUH, ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich darauf verlassen können, dass ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe angeboten werden. Allerdings gibt es eine aktive Täuschung der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem fossiles Erdgas verkauft wird, welches in Wirklichkeit durch ungeeignete Klimakompensationsprojekte "grün gewaschen" wird. Die von der DUH untersuchten Wasserkraftprojekte im globalen Süden seien zur Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland ungeeignet und würden effektiven Klimaschutz nur vortäuschen. Resch fordert die Gasversorger auf, ihr Erdgas mit realen Informationen über den Klimagas-Fußabdruck zu bewerben und diese Informationen nicht durch Verrechnung mit ungeeigneten Kompensationsprojekten zu verschleiern.

In den untersuchten Fällen verstoßen die Projekte vor allem gegen das Kriterium der Zusätzlichkeit. Das bedeutet, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung durch CO2-Zertifikate nicht umgesetzt worden wären. Wenn die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor dem Verkaufsstart der Kompensationszertifikate realisiert wurden, erfüllen sie laut der DUH dieses Kriterium nicht inhaltlich und formal. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits bestehenden Wasserkraftwerken findet somit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.

Die Leiterin der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH, Agnes Sauter, betont, dass die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden hochproblematisch sei, insbesondere in Bezug auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Wie bei den Gasversorgern, die im April wegen ungeeigneter Waldschutzprojekte zur Unterlassung aufgefordert wurden, verweigern auch diese Gasversorger einen ehrlichen Klimaschutz und ignorieren negative soziale und ökologische Folgen. Die DUH hat überprüft, ob die 15 Gasversorger, gegen die sie im Frühjahr erfolgreich vorgegangen ist, ihre verbindlichen Erklärungen zur Unterlassung der Werbung mit angeblicher Klimaneutralität tatsächlich eingehalten haben. Bei drei der Unternehmen ist dies nicht der Fall, daher wird die DUH erneut juristische Schritte gegen diese Gasversorger einleiten.

Hintergrundinformationen:

  • Die DUH hat rechtliche Schritte gegen folgende Unternehmen eingeleitet: Stadtwerk am See GmbH & Co KG in Überlingen, Stadtwerke Aalen GmbH in Aalen, Stadtwerke Bruchsal GmbH in Bruchsal, Stadtwerke Neustrelitz GmbH in Neustrelitz und Stadtwerke Speyer GmbH in Speyer.
  • Im April hat die DUH bereits rechtliche Schritte gegen die folgenden 15 Gasversorger eingeleitet: Stadtwerke Landshut, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, evd Energieversorgung Dormagen GmbH, Teutoburger Energie Netzwerk eG, Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH, LogoEnergie GmbH, Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH, Stadtwerke Greifswald GmbH, Stadtwerke Bochum GmbH, EVM Energieversorgung Marienberg GmbH, Gas und Strom Mittelrhein GmbH, Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Vereinigte Stadtwerke GmbH, E.ON Energie Deutschland GmbH und lekker Energie GmbH. 13 Gasversorger haben sich gegenüber der DUH verpflichtet, ihre Erdgastarife nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Ein Unternehmen nimmt derzeit keine Neukunden auf. Die DUH wird gegen das Unternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH eine Unterlassungsklage am Landgericht München I einreichen.

Quelle: Berlin

NAG Redaktion

Versierte Journalisten mit einer starken Affinität für Wirtschaftsthemen. Arbeiteten seit mehr als einem Jahrzehnt in den Medien. Haben für verschiedene große Tageszeitungen und Online-Plattformen geschrieben und sind bekannt für tiefgründige Analysen und klare Darstellungen komplexer Sachverhalte.

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