Presseerklärung zu Till Lindemann
Neue Vorwürfe gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL erschüttern das Vertrauen in die Pressefreiheit. Im Mittelpunkt
steht der bekannte Musiker Till Lindemann, gegen den der SPIEGEL über angeblichen Missbrauch berichtet hat.
Doch jetzt hat sich herausgestellt, dass die eidesstattlichen Versicherungen, die der SPIEGEL eingereicht hatte,
gefälscht waren. Dieser Skandal wirft ein Schlaglicht auf die Unzuverlässigkeit der Berichterstattung und führt zu
einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs.
In einer Ausgabe vom 10.06.2023 berichtete der SPIEGEL über Vorwürfe verschiedener Frauen gegenüber Till Lindemann.
Diese Vorwürfe betrafen angeblich sexuellen Missbrauch bei Konzerten der Gruppe Rammstein. Das Hanseatische Oberlandesgericht
bestätigte in einem Berufungsverfahren am 19.07.2024 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, wonach
der SPIEGEL keine Verdachtsberichterstattung mehr über Till Lindemann betreiben darf.
Die Beweislage gegen den SPIEGEL wurde durch gefälschte eidesstattliche Versicherungen zusätzlich belastet. Im Verfügungsverfahren
hatte der SPIEGEL zwei solcher Versicherungen eingereicht, die jedoch manipuliert waren. Eine der Versicherungen wies eine
Diskrepanz auf, da sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächsten Seite nicht fortgesetzt wurde.
Damit war klar, dass Seiten entfernt oder ausgetauscht worden waren.
Obwohl dieser Vorfall bereits bei einer Verhandlung vor dem Landgericht am 25.08.2023 aufgefallen war, äußerte sich der
SPIEGEL erst eine Woche vor dem Berufungsverfahren dazu. Dabei gab er zu, dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen
Versicherungen nicht von den im Artikel genannten Frauen stammten. Dies sei auf ein Versehen des Prozessbevollmächtigten
und seines Sekretariats zurückzuführen.
Die Tatsache, dass die eidesstattlichen Versicherungen gefälscht waren und dass der SPIEGEL seine Berichterstattung
mit dem Argument der Glaubwürdigkeit der Versicherungen verteidigt hatte, stürzt die Glaubwürdigkeit des SPIEGELs
in eine Krise. In Aussage-gegen-Aussage-Fällen sollten eidesstattliche Versicherungen ausreichen, um eine Verdachtsberichterstattung
zu rechtfertigen. Dieser Vorfall muss von den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden. Till Lindemann wird Strafanzeige
wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL erstatten.
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das jedoch nicht missbraucht werden darf. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist,
die Glaubwürdigkeit von Quellen und Informationen zu überprüfen, damit die Öffentlichkeit nicht irregeführt wird.
Die Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL ist ein Schritt in Richtung Aufdeckung von Missständen und
Wiederherstellung der öffentlichen Integrität.
Berlin, den 01.08.2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt