Berlin: Private Kliniken wollen Krankenhauspolitik gerichtlich prüfen Die Spitzen privater, frei-gemeinnütziger und konfessioneller Kliniken in Berlin erwägen, die Krankenhauspolitik des Senats gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie sind unzufrieden mit Sonderzahlungen zugunsten des landeseigenen Vivantes-Konzerns. Die betroffenen Kliniken, darunter Diakonie, Sana, die DRK-Kliniken und das Jüdische Krankenhaus, prüfen seit Monaten die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ziel ist es, feststellen zu lassen, ob die Verteilung der Mittel für Berlins Krankenhäuser gegen Wettbewerbsrechte verstößt und die Vivantes-Kliniken unzulässig bevorzugt werden. Im Rahmen der geplanten Reform des Gesundheitssektors, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorschlägt, strebt man eine bessere Regulierung des Sektors an. Es ist abzusehen, dass einige Kliniken schließen werden. Die Klagevorbereitungen werden von rund 20 Krankenhäusern in Berlin unterstützt, wobei die DRK-Kliniken die federführende Rolle übernehmen. Die Vorstände der beteiligten Kliniken sollen am Montag ein letztes Gespräch mit Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) führen, bevor sie über weitere Schritte entscheiden. Die stationäre Versorgung in Berlin basiert auf zwei Prinzipien: der Trägervielfalt und der dualen Finanzierung. Die Trägervielfalt bedeutet, dass die Bundesländer alle anerkannten Krankenhäuser in Bezug auf die Versorgung weitgehend gleich fördern müssen. Neben den landeseigenen Einrichtungen werden also auch konfessionelle, frei-gemeinnützige und private Kliniken unterstützt. Die duale Finanzierung sieht vor, dass die Länder für Technik und Bauten zuständig sind, während die Krankenkassen für Personal und Medikamente bezahlen. In der Coronakrise gerieten alle Krankenhäuser finanziell unter Druck, da über Monate hinweg reguläre lukrative Operationen abgesagt wurden. Vivantes erhielt laut einer Haushaltsentscheidung aus dem vergangenen Jahr zusätzlich zu den bereits zugesagten 260 Millionen Euro weitere 93 Millionen Euro für den Ausgleich von pandemiebedingten Verlusten. Es wird vermutet, dass dies einer der Vorwürfe in einem möglichen Rechtsstreit sein könnte. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte die Vereinbarkeit dieser Zahlungen mit den EU-Wettbewerbsregeln bewerten. Bereits Anfang 2022 hatten Vertreter privater, konfessioneller und frei-gemeinnütziger Krankenhäuser in einem Brandbrief an die damalige Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ihre Sorge geäußert, dass der Wert der Trägervielfalt in Berlin nicht anerkannt werde. In dem Brief wurde bemängelt, dass der Koalitionsvertrag sich vor allem auf die Charité und Vivantes konzentriere und die anderen Krankenhausträger ausblende. Bei dem Gespräch mit Senatorin Czyborra wird es voraussichtlich nur am Rande um die Charité gehen, da diese im Gegensatz zu Vivantes auch Mittel für die Forschung erhält. Insgesamt verfügt Berlin über fast 60 Plankrankenhäuser mit etwa 23.000 Betten. Vivantes ist mit 18.000 Beschäftigten und knapp 6000 Betten die größte kommunale Klinikkette Deutschlands. Sie umfasst acht Krankenhäuser, 18 Pflegeheime, einen ambulanten Dienst und eine Reha-Einrichtung.
NAG Redaktion
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