Die Berliner Justiz ist bekanntlich nicht gerade für ihre Schnelligkeit berühmt. Im Mai dieses Jahres forderte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner beschleunigte Verfahren für sogenannte Klima-Kleber. Das Ergebnis dieser Forderung ist jedoch ernüchternd: Sechs Versuche wurden unternommen, fünf davon sind gescheitert.
Am 11. Juli sollte der Prozess gegen Julian L. stattfinden, der an einer Straßenblockade in Friedrichshain am 11. November 2022 teilgenommen hatte. Der Prozess wurde abgebrochen, da die Beweislage unklar war.
Ebenfalls im Juli, genauer gesagt am 18. Juli, sollte der Prozess gegen Mandus C. stattfinden. Auch er war Teilnehmer einer Straßenblockade am 11. November 2022. Der Prozess wurde abgeblasen, da das Videomaterial nicht rechtzeitig bei den Akten vorlag.
Am gleichen Tag sollte zudem der Prozess gegen Simon S. stattfinden, der Farbschmierereien an der FDP-Parteizentrale am 13. April 2022 verübt hatte. Der Prozess wurde jedoch abgesagt, da der Verteidiger versehentlich nicht richtig geladen wurde.
Am 28. Juli sollte der Prozess gegen Almut L. stattfinden, die ebenfalls Farbschmierereien an der FDP-Zentrale am 13.04.23 begangen hatte. Der Prozess wurde jedoch abgesetzt, ohne Angabe von Gründen.
Am Freitag scheiterte dann das fünfte Schnellverfahren. Alina W. sollte sich für eine Straßenblockade am 5. Dezember 2022 auf der Potsdamer Straße in Berlin-Mitte verantworten, unter anderem wegen Nötigung und Widerstand. Nach fünf Stunden musste der Richter die Reißleine ziehen, da die Beweislage nicht mehr klar war und somit eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren nicht mehr möglich war. Es fehlten sowohl ein Geständnis als auch eine sichere Feststellung der verursachten Stau-Länge, obwohl es Polizei-Videos gab. Die Konsequenz: Der Prozess muss im „Normalverfahren“ von vorne beginnen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Nur ein einziges „Schnellverfahren“ läuft derzeit: Seit dem 28. Juli steht Judith B. vor Gericht, die für Farbschmierereien am 22. April 2023 am „Rolex“-Geschäft auf dem Kudamm angeklagt ist. Die mutmaßlichen Vandalismus-Schäden belaufen sich auf 68.000 Euro. Am 18. August wird der Prozess fortgesetzt und es bleibt abzuwarten, ob dann das erste „Schnell-Urteil“ gegen Klima-Extremisten in Berlin gefällt wird.
Es bleibt also fraglich, wie effizient und schnell die Berliner Justiz tatsächlich ist, wenn es um Verfahren gegen Klima-Aktivisten geht. Die aktuellen Fälle zeigen jedenfalls, dass es mit der Schnelligkeit nicht weit her ist.